Abrechnung 25.04.2013

Digitales Wunderland Deutschland?



Digitales Wunderland Deutschland?

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Der Gang über die diesjährige IDS war sicher wieder ein Hochgenuss für Technikverliebte. Die Spanne reichte von den wandfüllenden Flachbildschirmen mit den virtuellen Implantaten, die sich dreidimensional in ebenso virtuelle Schädel wie von selbst hineindrehten bis zur digital abgeformten und automatisch gefrästen vierzehngliedrigen Brücke.

Die Realität ist leider eine andere: Sie fängt mit „R“ an wie „R-egelversorgung“, „R-egress“ und „R-ückschritt im Gesundheitswesen“.

Schaut man sich die nach 24 Jahren an den zahnmedizinischen Fortschritt angepasste GOZ 2012 an, so findet sich genau eine einzige Position zur digitalen Zahnmedizin: die „0065 – optisch-elektronische Abformung“ für 4,50 EUR im Einfachsatz. Wie soll bei diesen Gebühren der digitale zahnmedizinische Fortschritt Einzug in die deutsche Zahnarztpraxis halten? Hinzu kommt, dass der Zahnarzt, dem die Bank zur Berufsausübung bereits ein ganzes Arsenal von konventionellen Gerätschaften und Instrumenten in mehreren Behandlungsräumen finanziert hat, in der Regel nicht einmal seinen Stundensatz kennt. Und wenn er ihn kennt, weiß er nicht, wie er ihn im Dschungel der Gebührenordnungen und Abrechnungsvorschriften durchsetzen soll. Wobei wir wieder bei meinem Lieblingsthema wären: Abrechnung als die Kunst, einen Stundensatz in erstattungsfähige Gebührenpositionen zu übersetzen. Aber bevor man überhaupt etwas abrechnen kann, muss der Patient erstmal in eine Behandlung eingewilligt haben.

Und hier ist am 26. Februar 2013 still und heimlich das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten, das die Zahnarzthaftung neu regelt und erhöhte Anforderungen an die Aufklärung des Zahnarztes stellt. Es bewegen sich diejenigen Behandler, dem die Patienten entsetzt aus dem Stuhl springen, weil sie sich ohne ein Wort zu sagen mit der Extraktionszange nähern, ganz klar außerhalb der Legalität. Dazu sagt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit dem Patientenrechtegesetz stärken wir die Rechte der Patientinnen und Patienten. Unser Leitbild ist der mündige Patient, der Ärzten informiert und aufgeklärt auf Augenhöhe gegenübertreten kann.“ Aber genau hier kann die digitale Technik einsetzen: auf „Augenhöhe“. Sicher war jeder schon einmal in der Verlegenheit, der Mutter eines Jugendlichen die Behandlungsbedürftigkeit der Kariesdefekte erklären zu müssen, die der Vorbehandler übersehen hat. Führt man dieser Mutter zum Beispiel mit einer DIAGNOcam die Approximalkaries vor Augen oder erklärt man anhand einer digitalen Röntgengroßaufnahme auf einem iPad einem älteren Patienten die Prognose seines horizontalen Knochenabbaus, so wird der Behandlungsbedarf unmittelbar vermittelbar – und das sind die positiven Aspekte des neuen Gesetzes und der digitalen Technik.

Wie oft erlebe ich bei meinen Praxisberatungen, dass die Behandler förmlich davor zurückschrecken, den Patienten mit einem Behandlungsbedarf und den Kosten dieser Behandlung zu konfrontieren. Jetzt werden sie quasi per Gesetz dazu gezwungen, Geld zu verdienen, und die digitale Technik erleichtert die Vermittlung des Behandlungsbedarfs enorm. Damit wird auch klar, welche digitale Technik wie finanziert werden kann: Alles, was dazu dient, den Patienten schnell und effizient aufzuklären, muss quasi als „Vertriebsaufwand“ in Zuzahlungsleistungen eingerechnet werden. Und digitale Technik zur Herstellung von Zahnersatz wird nach §9 GOZ über angemessen kalkulierte Laborleistungen verrechnet. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet seit dem 26. Februar 2013 jeden Behandler dazu, den Patienten VOR der Behandlung in TEXTFORM über zusätzliche Kosten aufzuklären.

Hier ist die Synadoc-CD eine unentbehrliche Hilfe: Auf Knopfdruck werden Kostenpläne für alle möglichen Behandlungen mit den entsprechenden Zuzahlungen unterschriftsreif ausgeworfen. Wer sich schon mal darin üben möchte, seine Patienten korrekt aufzuklären, kann sich eine kostenlose Probeversion der Synadoc-CD unter www.synadoc.ch bestellen.

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