Abrechnung 28.03.2017
Patientenaufklärung im Praxisalltag
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Zum Jahreswechsel gab es wieder einige Neuerungen im Vertragsbereich: Neben einer ZE-Punktwerterhöhung und der Erhöhung der Festzuschussbeträge wurden neue Kürzel für den Heil- und Kostenplan eingeführt, die die seit Juli 2016 zur Regelversorgung gehörende Adhäsivbrücke im Schneidezahnbereich betreffen.
Bislang gab es hier nur das Befundkürzel „a“ für eine intakte Adhäsivbrücke, wobei zwischen Brückenanker und Brückenglied nicht unterschieden wurde. Ab 2017 werden die Befundkürzel differenziert in „ab“ für ein intaktes adhäsives Brückenglied und „a“ für den intakten Anker einer Adhäsivbrücke. Handelt es sich um eine defekte, erneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke, so sind die Befundkürzel „aw“ und „abw“ auf dem Heil- und Kostenplan einzutragen. Auch die Planungskürzel für die Therapie wurden angepasst, das adhäsive metallische Brückenglied wird mit „ABV“ bezeichnet, ein vollverblendetes adhäsives Brückenglied heißt nun „ABM“ und für den Anker der Adhäsivbrücke trägt man in beiden Fällen das Therapiekürzel „A“ ein. In den Praxisverwaltungsprogrammen wird man diese neuen Regelungen vermutlich vergebens suchen, denn die Informationen wurden erst kurz vor Jahresende bekannt gegeben und konnten daher keinen Eingang in bereits ausgelieferten Quartalswartungen finden.
Was man in den Praxisverwaltungspro grammen auch häufig vermisst, sind Hilfestellungen für die Patientenaufklärung. Hier hat sich mittlerweile ein aktiver Nischen- markt mit einer Reihe von Anbietern etabliert, die zum großen Teil aus dem ärzt lichen Bereich kommen, wo die gesetzlichen Vorschriften zur Patientenaufklärung schon länger beachtet und befolgt werden. Wenn man von papierbasierten Aufklärungslösungen absieht, ist eigentlich allen Anbietern gemeinsam, dass die Interaktion mit dem Patienten tabletbasiert stattfindet. Dabei werden entweder iPads (Apple/iOS) oder Tablet-PCs eingesetzt, die unter dem auch von den meisten Praxisverwaltungssystemen favorisierten Betriebssystem „Windows“ laufen.
Viele der angebotenen Lösungen fokussieren sich auf 3-D-Animationen der geplanten Behandlung, um diese für den Patienten verständlich darzustellen. Dies ist sicher ein wichtiger Bestandteil einer Aufklärung, denn es heißt im § 630e (1) BGB:
„... Dazu gehören in der Regel insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.“
Selbst wenn der aufklärende Zahnarzt dies nun alles anhand der 3-D-Animation erklärt hat, sollte er dem Patienten schriftliche Unterlagen mitgeben – einmal als Gedächtnisstütze für den Patienten, zum anderen um sich selbst rechtlich abzusichern. Aber wie sehen diese Unterlagen denn nun aus? Sind es nicht vielleicht wieder die altbekannten Papierbögen, nur diesmal digital auf dem Tablet ausgefüllt? Und da in den meisten Fällen eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, muss nach § 630c (3) BGB der Patient vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informiert werden.
Wie macht er das nun? Mit dem Praxisverwaltungsprogramm? Und was ist mit den Laborkosten?
Diese einfachen Fragen zeigen bereits, dass bei aller Begeisterung für die 3-D-Animationen solche Lösungen sich im Praxisalltag recht hakelig gebärden. Wie könnte nun eine optimal an den Praxisalltag angepasste Patientenaufklärungssoftware aussehen? Zunächst sollten der aktuelle Befund und die persönlichen Patientendaten aus dem Praxisverwaltungsprogramm übernommen werden. Dann sollten sinnvolle Therapiealternativen auf Knopfdruck verfügbar sein – so wie z.B. bei der kostenlosen „Digitalen Planungshilfe“ der KZBV, die auch die automatische 2-D-Visualisierung der gewählten Therapie beherrscht. Meiner Meinung nach ist eine 3-D-Animation bei komplexen Eingriffen, wie z.B. dem Sinuslift, sinnvoll – für täglich vorkommende Behandlungen wie Kronen, Brücken usw. halte ich es für wichtiger, den Unterschied zwischen der metallischen Regelversorgung und einer ästhetisch optimierten keramischen Versorgung visuell aufzubereiten. Gleichzeitig muss dann ein zum Verbleib beim Patienten bestimmter, exakt auf Befund und Therapie angepasster Aufklärungstext automatisch erstellt werden. Und schließlich sollten genauso automatisch der präzise ermittelte Eigenanteil und alle erforderlichen Vereinbarungen Bestandteil des Arbeitsablaufs sein.
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Dieser Beitrag erschien erstmalig in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 1+2/17.