Finanzen 29.08.2014

Fördermittelrichtlinie läuft am 31. Dezember 2014 aus!



Fördermittelrichtlinie läuft am 31. Dezember 2014 aus!

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Die Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe durch Unternehmensberatungen läuft am 31.12.2014 aus. Diese Richtlinie gilt längstens für Beratungen, die bis zum 31. Dezember 2014 begonnen werden und für die ein Zuschuss bis zum 31. März 2015 beantragt wird. Die Einführung eines Qualitäts- und Hygienemanagementsystems nimmt immer mehr an Bedeutung zu.

Die erste Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztlicher Versorgung vom 7.4.2014 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss liegt vor. Hier wird neben einem Risikomanagement auch die Einführung eines Hygienemanagementsystems nun verpflichtend. Schon jetzt fragen die KZVen die Einführung der Richtlinienerweiterung in ihrer 2%-igen Stichprobe ab. Die Anzahl der Praxisbegehungen nimmt bundesweit zu. Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter sowie weitere autorisierte Stellen rüsten auf und stellen ebenfalls hohe Ansprüche an die Managementsysteme einer Zahnarztpraxis. Die hier beschriebenen Fördermaßnahmen werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Wie sieht es aus mit der Einführung der geforderten Systeme?

Es gibt noch immer zahlreiche Praxen in Deutschland, die weder ein funktionierendes Qualitäts- noch Hygienemanagement eingeführt und schriftlich niedergelegt haben. Es wird ZEIT! Dem Autor dieses Fachartikels liegen zwei aktuelle Fälle vor, in denen Praxen ohne die seit Langem geforderten Systeme vor einer angekündigten Praxisbegehung stehen. Für die beiden Praxen bedeutet das, innerhalb von sechs Wochen, diese jahrelangen Versäumnisse neben dem allgemeinen Praxisbetrieb nachzuholen. Neben der Ist-Analysen, der Erstellung schriftlicher Festlegungen für beide Systeme müssen in einer Praxis Umbaumaßnahmen im Steri geplant und in dem gesetzten Zeitfenster realisiert werden. Darüber hinaus müssen Investitionen in neue Aufbereitungsgeräte getätigt werden. Der Druck in diesen beiden Praxen ist enorm und jetzt kommt noch erschwerend die Urlaubszeit dazu. Eine Verschiebung des Begehungstermins ist in einigen Bundesländern nur krankheitsbedingt möglich. Sorgen Sie vor und lassen Sie es nicht zu, dass eine solche extrem schwierige Situation in Ihrer Praxis entsteht.

Der Staat unterstützt noch bis zum 31. Dezember 2014

Die Förderung von Unternehmensberatungen dient der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der freien Berufe. Speziell geht es um die Einführung der gesetzlich geforderten Qualitätsmanagementsysteme sowie die aus dem QM geforderten Hygienemanagementsystemen in einer Zahnarztpraxis. Jede Zahnarztpraxis bedient sich der Unterstützung für steuerliche Fragen durch eine Steuerberatungsgesellschaft. Kein Praxisverantwortlicher würde auf die Idee kommen, seine monatlichen Abrechnungen selbst zu erstellen und dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Wie sieht es aber nun mit der Einführung der gesetzlich geforderten Managementsysteme aus? Warum nehmen nicht auch hier zukunftsorientierte Zahnarztpraxen das Know-how externer Spezialisten in Anspruch, zumal es hier 3.000 EUR an nicht rückführbaren Fördermitteln gibt?

Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?

Zahnarztpraxen in Deutschland können Zuschüsse erhalten in Höhe von:

  • 50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 EUR) für Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin.
  • 75 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 EUR) für Praxen in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg.

Je Praxis können innerhalb der Geltungsdauer (bis jetzt 31.12.2014) mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, sofern die einzelnen Zuschüsse je Beratungsart in der Summe einen Gesamtbetrag von 3.000 EUR nicht überschreiten. Damit stehen Praxen für die Einführung eines Qualitäts- und/oder Hygienemanagementsystems jeweils 1.500 EUR zur Verfügung.

Welche Bedingungen muss eine Praxis erfüllen?

Zur Beantragung der Fördermittel gibt es eigentlich nur zwei Bedingungen, die erfüllt werden müssen:

1. Die Praxis darf in den letzten drei Steuerjahren keine De-minimis-Beihilfen bezogen haben, die die Höchstgrenze von 200.000 EUR überschreiten.

2. Die Praxis muss mindestens seit einem Jahr an dem zu beratenden Standort praktizieren.

QM und Hygienemanagement sind kein Hexenwerk!

Viele Praxen haben bereits von den Fördermitteln profitiert. Dank der entwickelten schlanken Qualitäts- und Hygienemanagement-Handbücher (QM-Navi und Hygiene-Navi) und dem damit verbundenen Beratungskonzept wird es möglich sein, mehr als 75% der Qualitätsmanagement- und 100% der Hygieneanforderungen an nur einem Tag nachhaltig anzusprechen und gleichzeitig an eine Praxisorganisation anzupassen.

Weitere Informationen zu dem Fördermitteln erhalten Sie unter: www.bafa.de. Mehr über die schlanke Einführung der Managementsysteme erfahren Sie unter: www.der-qmberater.de

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