Finanzen 15.09.2014
Sozialabgaben für Gutverdiener steigen
Gutverdiener müssen nächstes Jahr mehr in die Sozialkassen einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen wieder an. Beim Beitragssatz und den Zusatzbeiträgen ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.
Gut verdienende Arbeitnehmer müssen im kommenden Jahr voraussichtlich etwas höhere Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen. Wegen gestiegener Löhne und Gehälter erhöhen sich auch die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig werden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundessozialministeriums hervor, der der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch in Berlin vorlag. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach bundesweit von derzeit 4.050 Euro auf 4.125 Euro im Monat (49.500 Euro im Jahr) steigen. Die Obergrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöhen sich dann im Westen von 5.950 auf 6.050 Euro, im Osten von 5.000 auf 5.200 Euro.
Die Verordnung sei noch in der Abstimmung, sagte eine Ministeriumssprecherin. Politisches Ermessen gebe es bei dieser Umsetzung gesetzlicher Vorgaben aber nicht. „Für die breite Masse ändert sich gar nichts – nur Gutverdiener zahlen durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen mehr ein, und zwar im Verhältnis zu ihrem gestiegenen Einkommen.“ Das Bundeskabinett wird die Verordnung voraussichtlich Mitte Oktober passieren lassen, wie es in Regierungskreisen hieß.
Für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt durch die Erhöhung weniger netto vom Bruttogehalt übrig. Ein westdeutscher Beschäftigter, der 6.100 brutto pro Monat verdient, muss laut „SZ“ dann knapp elf Euro mehr in die Rentenkasse und die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bei einem ostdeutschen Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von mindestens 5.200 Euro sind es fast 22 Euro mehr, sofern die Beitragssätze im kommenden Jahr unverändert bleiben.
Allerdings ist die Frage noch unklar, wie sich der Beitrag entwickelt. Durch die schwarz-rote Krankenkassenreform sinkt der Beitragssatz hier 2015 um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent. Brauchen die Kassen mehr Geld, können sie aber prozentuale Zusatzbeiträge erheben. Mit Spannung wird erwartet, inwieweit diese der Senkung des Beitragssatzes entsprechen und in welchem Umfang Kassen mehr oder weniger verlangen.
Auch eine kleine Senkung des Renten-Beitragssatzes ist möglich, laut Experten von derzeit 18,9 Prozent um 0,1 Punkte. Wegen der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt ist die Rücklage der Rentenversicherung auf einen Rekord von zuletzt 34,26 Milliarden Euro gestiegen, allerdings wird mit Mehrausgaben gerechnet.
Quelle: dpa