Praxiseinrichtung 04.04.2022
Praxisplanung: Muss eine Zahnarztpraxis barrierefrei sein?
Um die Vorschriften bei der Planung einer Zahnarztpraxis ranken sich viele Gerüchte: Sind getrennte Toiletten für Patient*innen und Personal vorgeschrieben? Muss eine Praxis barrierefrei sein? Die Expert*innen von NWD verraten, was daran ist und geben Antworten zu den Vorgaben bei der Praxisplanung.
Welche Vorschriften gelten für die Planung einer Zahnarztpraxis?
Die Räume einer Zahnarztpraxis müssen gewissen Anforderungen entsprechen. Bei der Praxisplanung gilt es, die Arbeitsstättenverordnung und die jeweilige Landesbauordnung zu beachten. Darüber hinaus gibt es noch weitere Vorschriften wie zum Beispiel die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts im Bereich Hygiene oder das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz.
Die wichtigsten baulichen Vorschriften für Zahnarztpraxen:
Wie groß ein einzelner Raum sein muss, hängt von der Art der Nutzung ab. Für Arbeitsräume sind mindestens 8 m² Grundfläche vorgeschrieben.
Hinzu kommt die Bewegungsfläche. Das ist die zusammenhängende, unverstellte Fläche am Arbeitsplatz, damit sich das Praxispersonal beim Arbeiten frei bewegen kann, also zum Beispiel die Arbeitshaltung wechseln oder Ausgleichsbewegungen machen kann. Die Bewegungsfläche sollte mindestens 1,5 m² pro Person betragen.
Die Fußböden dürfen keine Stolperstellen haben und müssen eben, rutschhemmend sowie leicht zu reinigen sein.
Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Arbeitsflächen im Untersuchungs- und Behandlungsbereich müssen glatt, feucht zu reinigen, fugendicht und desinfizierbar sein.
Sind getrennte Toiletten für Personal und Patient*innen in einer Zahnarztpraxis Pflicht?
Laut der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt müssen in Praxen, in denen regelmäßig Tätigkeiten der Schutzstufe 2 durchgeführt werden – und dazu zählen zahnärztliche Behandlungen –, getrennte Toiletten für Personal und Patient*innen bereitgestellt werden.
Ein wichtiger Hinweis: Besteht kein Bestandsschutz, so müssen WCs für Patient*innen behindertengerecht und barrierefrei sein.
Muss meine Zahnarztpraxis barrierefrei sein?
Eine neu geplante Zahnarztpraxis muss barrierefrei sein. Denn öffentlich zugängliche, bauliche Anlagen müssen laut Musterbauordnung in den dem allgemeinen Besucher*innen- und Benutzer*innenverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein.
Noch mehr Fragen und Antworten rund um die Planung einer Zahnarztpraxis gibt es bei NWD: www.nwd.de/grundriss-zahnarztpraxis.
Quelle: NWD