Praxishygiene 26.08.2015
Wie lassen sich bei der Wasserhygiene Kosten einsparen?
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Die Kostenersparnis, die eine fortschrittliche und ganzheitliche Konzeption in Bezug auf das Thema Wasser für eine Zahnarztpraxis erzielen kann, ist in der Branche weitgehend unbekannt. Die Wasserhygiene spielt bei der Ausgabenreduktion eine tragende Rolle, da sie sämtliche wasserführende Bereiche einer zahnmedizinischen Einrichtung technisch wie rechtlich berührt.
Einer der höchsten Kostenposten wird durch Dentaleinheiten verursacht. Die Materialwahl von Schläuchen und Verbindern sowie das Design der Bauteile „verhindern“ eine sehr gute Haltbarkeit und fördern speziell durch Biofilm induzierte Defekte. Intensiventkeimungen der Einheiten aufgrund von wasserhygienischen Mängeln führen dabei zu Kosten von bis zu mehreren Tausend Euro jährlich – und das ohne die Garantie, eine dauerhafte hygienische Problemlösung herbeiführen zu können, dafür aber oft verbunden mit Korrosions- oder Degradationsschäden, die immense Reparaturaufwendungen zur Folge haben können.
Experten gefragt
Doch selbst die Ausgabe von einigen Hundert Euro für in guter Absicht genommene Probennahmen können sich als verbranntes Geld erweisen, wenn beim Vorgang selbst grundlegende Normen missachtet werden und so die erwünschte Rechtssicherheit bei der Dokumentation verhindert wird. Hier hilft nur Expertenwissen. Alte, aber hochwertige Dentaleinheiten, wie die Siemens M1 oder KaVo-Einheiten, die über keine durch die Trinkwasserverordnung geforderte Sicherungseinrichtung gem. DIN EN 1717 (integrierter freier Auslauf) verfügen, müssen durch neuere Modelle ersetzt werden. Wie sieht hier eine kostengünstige Alternative aus, die gerade weniger finanzstarke Praxen vor der Investition in eine neue Einheit zu Kosten in Höhe eines gehobenen Mittelklasseautos bewahrt? Konstruktionsmängel, Designfehler und der Einsatz ungeeigneter Biozide (H2O2) in Dentaleinheiten machen den hygienischen und normkonformen Betrieb gem. MPG und RKI für Betreiber allzu oft unmöglich. Demgegenüber steht die Tatsache, dass Bezirksregierungen und Gesundheitsämter den Nachweis verlangen, dass Einheiten ordnungsgemäß aufbereitet, beprobt (DIN EN ISO 19458) und gem. MPG und Trinkwasserverordnung betrieben werden.
Fehlinvestitionen vermeiden
Fehlinvestitionen im Bereich des Sterilisationsraumes, wie z.B. Investitionen in normwidrig betriebene und nicht abgesicherte Umkehrosmoseanlagen oder in viel zu teures und teilweise nicht normkonformes Validierungsmaterial für die ebenfalls mit Wasser betriebenen Aufbereitungsprozesse, lassen sich oftmals erst im intensiven Beratungsgespräch mit dem Hygieneexperten offenlegen. Hier kann viel Geld eingespart werden, wenn derartiges Material direkt beim Entwickler und Hersteller erworben wird, der die Normenkompetenz auf seiner Seite hat. Speziell bei der Bereitstellung von Reinstwasser für die Aufbereitungsprozesse in Autoklav und Thermodesinfektor lohnt der Preisvergleich, um jährlich laufende Kosten weiter zu reduzieren. Der Kostendruck, der durch den Dokumentationszwang für die Beweislastumkehr entsteht, lässt sich durch sachkompetente Aufarbeitung der einzelnen Hygienebausteine und dokumentationsrelevante Prozessschritte signifikant reduzieren.
Die Lösung
Durch effizienten Einsatz von Ressourcen lassen sich in der Zahnarztpraxis – auch bei zunächst bestehenden Defiziten – sowohl die geltenden Rechtsnormen einhalten als auch Kosten sparen. Beispielsweise, wenn es darum geht, alte Behandlungseinheiten konform mit der Trinkwasserverordnung zu betreiben. Mit geeigneten technischen Möglichkeiten im Bereich von unter 1.000 EUR lässt es sich so vermeiden, gut 40.000 EUR für eine neue Einheit auszugeben. Durch den Einsatz eines SAFEWATER Systems in einer Praxis mit fünf Behandlungseinheiten können sich beispielsweise jährlich bis zu 4.900 EUR einsparen lassen:
– Reparaturkosten für verstopfte Hand- und Winkelstücke: 900 EUR
– Intensiventkeimung bei zwei von fünf Einheiten: 1.300 EUR
– Jährliche Kosten für Wasserhygienemittel: 1.200 EUR
– Materialkorrosion (chemisch oder biofiolminduziert): 950 EUR
– Jährliche Wasserproben (rechtlich verwertbar, da akkreditiert): 550 EUR
Praxisbeispiel
2012 wurde in der Zahnklinik der Universität Witten/Herdecke aufgrund einer wasserhygienischen Problemsituation in der Trinkwasserinstallation und den Behandlungseinheiten ein SAFEWATER System der Firma BLUE SAFETY in Betrieb genommen. Zuvor wurden regelmäßig Intensiventkeimungen an den positiv beprobten Dentaleinheiten durchgeführt, was zu nennenswerten Schäden an den Bauteilen der Einheiten führte und – ebenso wie die in den Dentaleinheiten integrierte Dauerentkeimung auf H2O2-Basis – keinen dauerhaften Erfolg bewirkte, hierbei jedoch immense Folgekosten verursachte. Damit eine erfolgreiche Sanierung der Behandlungseinheiten (ULTRADENT/Sirona) sichergestellt werden konnte, durfte nun kein Wasserstoffperoxid mehr verwendet werden. Allein hierdurch ergaben sich Ersparnisse, die höher waren als die Kosten für das SAFEWATER System. Die aufgrund der nicht mehr durchzuführenden Intensiventkeimungen nun ausbleibenden Schäden an Ventilen, Dichtungen und Schläuchen und den damit verbundenen Ausfällen im Betrieb hatten eine noch größere Kostenreduktion zur Folge. Deutliche Verringerungen im Bereich der laufenden Kosten beispielsweise für die Bereitstellung von VE-Wasser für Steri und Thermodesinfektor lassen sich durch die Verwendung von BLUE SAFETY Equipment erzielen. Wenn es um den abgesicherten (Weiter-)Betrieb der Sirona M1 oder KaVo 1042 und weiterer Einheiten ohne integrierte Sicherungseinrichtung gem. DIN EN 1717 geht, helfen die Experten von BLUE SAFETY gern weiter.
Autoren: Jan Papenbrock, Christian Mönninghoff