Praxismanagement 18.10.2023

Rechtliche Rahmenklärung: KI und ChatGPT in der Zahnarztpraxis



Rechtliche Rahmenklärung: KI und ChatGPT in der Zahnarztpraxis

Foto: aditia wira chandra – stock.adobe.com

Jeder spricht über die Digitalisierung. Blickt man jedoch auf die Umsetzung, hinken wir in Deutschland im internationalen Vergleich weit hinterher. Beim Ranking zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit belegt Deutschland den 19. Platz.1 Im zahnärztlichen Bereich hält die Digitalisierung durch den tagtäglichen Einsatz diverser Tools, zum Beispiel Intraoralscanner, Analysesoftware, Fräsmaschinen und 3D-Drucker, vermehrt Einzug. Obwohl auch hier die holprige Umsetzung der Telematikinfrastruktur aktuell noch Potenziale deutlich ausbremst.

Wie sieht es eigentlich mit dem rechtlichen Rahmen aus, wenn es um den Einsatz von KI und ChatGPT in der Praxis geht?

Rechtlicher Rahmen im Entstehen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei dem Einsatz von künstlicher Intelligenz tatsächlich ungeklärt beziehungsweise nicht einheitlich zu beurteilen. Was geschieht zum Beispiel, wenn die KI Fehler macht? Daran arbeitet derzeit insbesondere die EU-Kommission. Es ist geplant, die europäischen Haftungsvorschriften für fehlerhafte Produkte zu modernisieren und die Haftungsregeln zu vereinheitlichen. Solange dies allerdings nicht geschehen ist, haftet primär der Zahnarzt als Behandler.

Tipp

Sie sollten mit Ihrer Haftpflichtversicherung klären, ob im Haftungsfalle eine Deckung besteht.

Beispiel Patientenaufklärung

Wie sieht es mit der Patientenaufklärung aus? Kann bzw. darf diese mithilfe digitaler Technologie rein digital erfolgen? Die Antwort lautet: Ja, das kann bzw. darf sie. Die rechtlichen Regelungen der §§ 630a ff. BGB geben eben nur vor, dass die Aufklärung mündlich stattzufinden hat. Selbstverständlich kann aber durch digitale Anwendungen mehr Transparenz geschaffen und das Patientenwohl verbessert werden. Es darf auf das mündliche Aufklärungsgespräch nur nicht verzichtet werden, sonst droht eine Haftungsfalle.

Tipp

Digitale Aufklärungstools können ohne Bedenken in der Praxis ergänzend eingesetzt werden.

Musterverträge durch ChatGPT und Co.?

Auch wenn es verlockend erscheint, ist hiervon dringend abzuraten. Das Landgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Verfahren sogar entschieden, dass die vertragszahnärztliche Zulassung bei selbst gebastelten Verträgen ohne anwaltliche Unterstützung gefährdet sein kann. Nach Ansicht des Gerichts stellt die vertragliche Gestaltung durch Zahnärzte – bzw. Nicht-juristen – einen vertragszahnärztlichen Verstoß dar. Für die Vertragsgestaltung durch KI kann zum jetzigen Zeitpunkt nichts anderes gelten.

1 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1284906/umfrage/laenderranking-zur-digitalen-wettbewerbsfaehigkeit-weltweit/

Dieser Artikel ist unter dem Originaltitel „KI und ChatGPT in der Zahnarztpraxis: Warten auf rechtliche Rahmenklärung” in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 07+08/2023 erschienen.

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