Recht 19.08.2016

Auf dem Weg zur Arbeit beim Arzt vorbei: Unfallschutz kann entfallen

Auf dem Weg zur Arbeit beim Arzt vorbei: Unfallschutz kann entfallen

Foto: © Photographee.eu – fotolia.com

Wer auf dem Weg zur Arbeit beim Arzt vorbeifährt, ist unter Umständen nicht gesetzlich unfallversichert. Versichert ist in der Regel nur der direkte Weg von Zuhause zur Arbeit. Ein kurzer Stopp beim Arzt ist daher ein nicht versicherter Umweg. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 16/14 R).

In dem verhandelten Fall war ein Arbeitnehmer morgens vor der Arbeit beim Arzt vorbeigefahren. Er hatte sich dafür die Einverständnis seines Chefs geben lassen. Auf dem Weg vom Arzt zur Arbeit hatte er mit seinem Fahrrad einen Unfall. Das Bundessozialgericht entschied, dass der gesetzliche Unfallschutz hier nicht greift. Der Arztbesuch stand nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Mitarbeiters.

Quelle: dpa/tmn

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