Recht 26.05.2017

Keine zusätzlichen Pausen für Raucher

Keine zusätzlichen Pausen für Raucher

Foto: Production Perig – adobe.stock.com

Arbeitnehmer müssen ihre normalen Pausen nutzen, wenn sie im Dienst eine Zigarette rauchen wollen. Sie haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit Pausen nach eigenem Gutdünken zu machen. Daher sollten sich Arbeitnehmer in jedem Fall mit dem Arbeitgeber abstimmen, wenn sie auf eine Zigarette zwischendurch nicht verzichten wollen, rät Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.

Arbeitnehmer sollten sich für Raucherpausen an- und abmelden, das gilt insbesondere bei Arbeitszeiterfassung. Für Ruhepausen - ob mit oder ohne Zigarette - gilt: Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine gesetzliche Pause von mindestens 30 Minuten. Wer sich öfter eine Auszeit nimmt, riskiert Ärger mit dem Chef.

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