Recht 06.02.2014
Krankenschein nicht nur per E-Mail einreichen
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung scannen und als E-Mail einreichen – das ist bequem und geht schnell. Es befreit Beschäftigte aber nicht von der Pflicht, die Bescheinigung dem Arbeitgeber als Original vorzulegen. Darauf weist Daniel Marquard hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg.
Die E-Mail mit dem Scan könne die Vorlage des Originals nicht ersetzen. Krankenscheine müssen dem Arbeitgeber spätestens am vierten Arbeitstag vorliegen, an dem der Beschäftigte wegen Krankheit fehlt. Um dieser Frist nachzukommen, genüge es zunächst, eine E-Mail mit dem Scan zu schicken. Sobald wie möglich müssen Arbeitnehmer dann jedoch das Original nachreichen.
Quelle: dpa