Recht 23.01.2026
Achtung bei Datenschutz in digitalen Behandlungsverträgen
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Neue Anforderungen im Praxisalltag
Mit der Einführung digitaler Lösungen in Zahnarztpraxen rücken Datenschutz und Informationspflichten zunehmend in den Fokus. Besonders die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt anspruchsvolle Anforderungen an den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.
Bereits beim Abschluss eines Behandlungsvertrags entsteht die Pflicht, darüber zu informieren, wie und zu welchem Zweck Patientendaten verarbeitet werden. Zentral dabei: Die Praxis darf patientenbezogene Daten nur unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften nutzen. Missachten Zahnarztpraxen die umfassenden Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DSGVO, drohen nicht nur Sanktionen durch Aufsichtsbehörden, sondern auch Abmahnungen durch Wettbewerber, Verbände oder spezialisierte Abmahnvereine.
Vorteile für Rechtssicherheit und Praxisstruktur
Digitale Behandlungsverträge machen Prozesse nicht nur effizienter, sondern schaffen auch Transparenz und können alle rechtlich nötigen Punkte klar dokumentieren. Die relevanten Informationen zur geplanten Behandlung, zu entstehenden Kosten sowie zur Datenverarbeitung und Einwilligung lassen sich strukturiert abbilden – sowohl für Privat- als auch für Kassenleistungen. Ein besonderer Vorteil: Patient/-innen können die Vertragsinhalte bereits vor dem Termin prüfen und direkt elektronisch unterzeichnen. So dokumentiert die Praxis die Einwilligung zur Datenverarbeitung zuverlässig und nachvollziehbar. Gerade bei der Nutzung der ePA stellt dies einen entscheidenden Beitrag zur rechtssicheren Praxisführung dar.
Abmahnrisiko: Datenschutz als wettbewerbsrechtliche Herausforderung
Die aktuelle Rechtsprechung behandelt die DSGVO-Informationspflichten als relevante Marktverhaltensregeln. Das bedeutet, dass Praxisinhaber/-innen nicht nur aufsichtsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Folgen drohen. Liegen mangelhafte oder fehlende Informationen zur Datenverarbeitung vor, können betroffene Patienten, Wettbewerber oder bestimmte Organisationen die Praxis abmahnen. Besonders die Einbindung der ePA verlangt eine entsprechend dokumentierte und nachweisbare Einwilligung. Ohne diese Dokumentation drohen erhebliche rechtliche Risiken und im Ernstfall ein Vertrauensverlust bei den Patienten.
Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Digitalisierung
Transparente Information:
Praxisinhaber/-innen sollten alle datenschutzrelevanten Vorgänge schriftlich und verständlich in den Behandlungsvertrag aufnehmen und proaktiv informieren.
Valide Einwilligung:
Die Einwilligung zur Datenverarbeitung gehört vor Behandlungsbeginn schriftlich oder digital eingeholt und sorgfältig dokumentiert.
Integration in Workflows:
Digitale Vertragslösungen ermöglichen eine systematische und revisionssichere Dokumentation von Einwilligungen, Widersprüchen und Informationspflichten im Alltag.
Aktualisierung und Beratung:
Die individuelle Ausgestaltung digitaler Verfahren sollte regelmäßig rechtlich geprüft und an geänderte Vorgaben angepasst werden. Die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsberatung ist stets empfehlenswert.