Recht 23.01.2026

Achtung bei Datenschutz in digitalen Behandlungsverträgen



Die Digitalisierung verändert die Organisation von Zahnarztpraxen nachhaltig. Digitale Behandlungsverträge und die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) bieten erhebliche Chancen für Effizienz und Patientenkomfort. Gleichzeitig nehmen die Anforderungen an den Datenschutz kontinuierlich zu. Wer hier nicht gut vorbereitet ist, läuft Gefahr, in kostenintensive rechtliche Fallen wie Abmahnungen oder Bußgelder zu geraten.

Achtung bei Datenschutz in digitalen Behandlungsverträgen

Foto: Art_spiral – stock.adobe.com/ KI-generiert

Neue Anforderungen im Praxisalltag

Mit der Einführung digitaler Lösungen in Zahnarztpraxen rücken Datenschutz und Informationspflichten zunehmend in den Fokus. Besonders die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt anspruchsvolle Anforderungen an den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.

Bereits beim Abschluss eines Behandlungsvertrags entsteht die Pflicht, darüber zu informieren, wie und zu welchem Zweck Patientendaten verarbeitet werden. Zentral dabei: Die Praxis darf patientenbezogene Daten nur unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften nutzen. Missachten Zahnarztpraxen die umfassenden Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DSGVO, drohen nicht nur Sanktionen durch Aufsichtsbehörden, sondern auch Abmahnungen durch Wettbewerber, Verbände oder spezialisierte Abmahnvereine.

Vorteile für Rechtssicherheit und Praxisstruktur

Digitale Behandlungsverträge machen Prozesse nicht nur effizienter, sondern schaffen auch Transparenz und können alle rechtlich nötigen Punkte klar dokumentieren. Die relevanten Informationen zur geplanten Behandlung, zu entstehenden Kosten sowie zur Datenverarbeitung und Einwilligung lassen sich strukturiert abbilden – sowohl für Privat- als auch für Kassenleistungen. Ein beson­derer Vorteil: Patient/-innen können die Vertragsinhalte bereits vor dem Termin prüfen und direkt elektronisch unterzeichnen. So dokumentiert die Praxis die Einwilligung zur Datenverarbeitung zuverlässig und nachvollziehbar. Gerade bei der Nutzung der ePA stellt dies einen entscheidenden Beitrag zur rechtssicheren Praxisführung dar.

Abmahnrisiko: Datenschutz als wettbewerbsrechtliche Herausforderung

Die aktuelle Rechtsprechung behandelt die DSGVO-Informationspflichten als ­relevante Marktverhaltensregeln. Das bedeutet, dass Praxisinhaber/-innen nicht nur aufsichtsrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Folgen drohen. Liegen mangelhafte oder fehlende Informationen zur Datenverarbeitung vor, können betroffene Patienten, Wettbewerber oder bestimmte Organisationen die Praxis abmahnen. Besonders die Einbindung der ePA verlangt eine entsprechend dokumentierte und nachweisbare Einwilligung. Ohne diese Dokumentation drohen erhebliche rechtliche Risiken und im Ernstfall ein Vertrauensverlust bei den Patienten.

Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Digitalisierung

Transparente Information:
Praxisinhaber/-innen sollten alle datenschutzrelevanten Vorgänge schriftlich und verständ­lich in den Behandlungsvertrag aufnehmen und proaktiv informieren.

Valide Einwilligung:
Die Einwilligung zur Datenverarbeitung ge­hört vor Behandlungsbeginn schriftlich oder digital eingeholt und sorgfältig dokumentiert.

Integration in Workflows:
Digitale Vertragslösungen ermöglichen eine systematische und revisionssichere Dokumentation von Einwilligungen, Widersprüchen und Informationspflichten im Alltag.

Aktualisierung und Beratung:
Die individuelle Ausgestaltung digitaler Ver­fahren sollte regelmäßig rechtlich geprüft und an geänderte Vorgaben angepasst werden. Die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsberatung ist stets empfehlenswert.

Fazit

Die digitale Transformation in Zahnarztpraxen muss nicht kompliziert sein – aber sie verlangt besondere Sorgfalt beim Datenschutz. Digi­tale Behandlungsverträge bieten eine sichere Möglichkeit, die rechtlichen Anforderungen von DSGVO und ePA-Pflichten zu erfüllen, Abmahnrisiken zu minimieren und das Vertrauen der Patient/-innen dauerhaft zu stärken. Wer frühzeitig und konsequent auf rechtssichere digi­tale Lösungen setzt, profitiert von effizienteren Abläufen und stärkt das positive Bild seiner Praxis.

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 12/25

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis


Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

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