Recht 05.01.2015
Schönheitsoperation: Urlaub nehmen statt Krankschreibung!
Nasenkorrektur oder Augenlasern: Arbeitnehmer können sich bei solchen Eingriffen in der Regel nicht krankschreiben lassen. „Schönheitsoperationen sind Privatvergnügen“, erklärt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmer müssen dafür stattdessen Urlaub nehmen. Denn in diesen Fällen haben sie die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet, da es sich in der Regel um keinen notwendigen medizinischen Eingriff handelt.
Handelt es sich dagegen um einen medizinisch notwendigen Eingriff, sieht die Lage anders aus. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Nasenoperation erfolgt, weil der Arbeitnehmer Atemprobleme hat. „Dann ist eine Krankschreibung vom Arzt völlig in Ordnung“, sagt Meier. Generell gilt: Zwar steht auf dem Attest für den Arbeitgeber nicht der Grund für die Krankschreibung. Findet er aber später heraus, dass diese nicht gerechtfertigt war, kann es Ärger geben.
Quelle: dpa