Recht 07.03.2016

Zigarettenpause: Wie Unternehmen sie festlegen

Zigarettenpause: Wie Unternehmen sie festlegen

Foto: © Martin_P - Fotolia

Nur wenige Minuten dauert sie, die Zigarettenpause. Einige behaupten, sie würde die Effizienz des Mitarbeiters reduzieren. Wirkt sich die Pause tatsächlich auf die Arbeitszeit aus?

Kaffee trinken, dabei eine Zigarette rauchen – so würden viele Menschen den perfekten Start in den Tag beschreiben. Es gibt Angestellte, die ihr Frühstück überspringen und mit einer Zigarette am Arbeitsplatz ersetzen. Im Tagesverlauf verlassen sie regelmäßig ihren Arbeitsplatz, um sich schnell weitere Zigaretten anzuzünden. Böse Zungen behaupten, Raucher würden absichtlich eine Pause einlegen, um sich vor ihrer Arbeit zu drücken.

Zahnärzte haben seit geraumer Zeit ein Aufklärungsprojekt für Raucher gestartet, um ihnen zu erklären, welche Schäden Zigarettenrauch anrichtet. Schädlich ist das Passivrauchen insbesondere für Kinder. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum atmen in Deutschland 1,7 Millionen Kinder den Tabakrauch ihrer Eltern täglich ein.

Als unterstützende Maßnahme zur Aufklärung gegen Auswirkungen des Rauchens stellt die Bundeszahnärztekammer Ärzten verschiedene Broschüren für diese Mission zur Verfügung. Wie sieht es aber aus, wenn die Angestellten der Zahnarztpraxis Raucher sind. Sollte man ihnen das Rauchen am Arbeitsplatz beziehungsweise in den Pausen verbieten? Die Experten von Bohmeyer & Schuster (Webseite) informieren im nachfolgenden Artikel über das Thema Rauchen am Arbeitsplatz sowie die Beschilderung eines Rauchverbots.

Rauchpausen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitszeit

In einem Artikel zum Thema Rauchverbot am Arbeitsplatz berichtet die Süddeutsche Zeitung über einen Standort des Unternehmens Siemens. Für die Raucher der 500 Mitarbeiter gibt es drei sogenannte Smoke-Stations, wo sie eine Zigarette rauchen können. Für die kleine Pause müssen die Raucher ihre Pause nicht verkürzen. Die Argumentation des Betriebsratsvorsitzenden: Wer sich einen Tee brüht, der verkürzt seine Pausenzeit auch nicht.

Laut dem Betriebsratsvorsitzenden würden Raucher auch nicht ihre Arbeitszeit verkürzen. Viele rauchende Mitarbeiter sind während der Pause mit ihrem Smartphone in der Hand und arbeiten nebenbei oder unterhalten sich über Geschäftliches.

In anderen Firmen sieht die Lage nicht ganz so locker aus. Immer wieder entfachten Diskussionen zum Thema Rauchverbot am Arbeitsplatz. Unternehmer sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, spezielle Rauchpausen zu genehmigen. Lediglich die Ruhepause (30 bis 40 Minuten) müssen sie gewährleisten. Ob sie die Rauchpausen von der Arbeitszeit abziehen, müssen sie selbst entscheiden.

Rauchverbot als arbeitsvertragliche Regelung in der Zahnarztpraxis

Über ein Rauchverbot muss generell jedes Unternehmen selbst entscheiden. Eine Zahnarztpraxis genießt eine Sonderstellung, denn hier könnte man argumentieren, dass das Nichtrauchen zur Philosophie des Unternehmens gehört. Schließlich bewerben Zahnärzte einen gesunden Lebensstil und die Pflege des Mundraumes – und Zigaretten fügen diesem Schaden zu.

Folglich erscheint es logisch, dass die eigenen Angestellten nicht während der Arbeitszeit rauchen. Generell ist es jedoch kaum machbar, ausschließlich Nichtraucher einzustellen. Jedem Menschen steht es frei, selbst zu entscheiden, ob er Raucher oder Nichtraucher sein möchte. Der Job sollte keine Auswirkung auf diese Entscheidung haben.

Dennoch gibt es in diesem Fall eine Ausnahme: Eine Zahnarztpraxis ist grundsätzlich eine Gesundheitseinrichtung, die gesundheitsschädliche Maßnahmen nicht dulden kann. Folglich könnte ein Rauchverbot über das Direktions- bzw. Weisungsrecht (§ 315 BGB) eingerichtet werden.

Raucherverbot in einer Zahnarztpraxis etablieren

In den 1960er Jahren stand das Rauchen in Büros an der Tagesordnung. Diese Zeiten sind in zwischen längst vorbei. Über ein Rauchverbot in einer Zahnarztpraxis muss kaum jemand nachdenken. Wie sieht es aber außerhalb oder rund um die Arztpraxis aus? Eine Arztpraxis kann theoretisch ihren Angestellten das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten, weil sie mit ihrem Mundgeruch Patienten belästigen könnten.

In diesem Fall ist die Arztpraxis mit entsprechenden Markierungen auszuschildern, damit das Rauchverbot deutlich sichtbar ist. Rauchverbotsschilder gibt es in den verschiedensten Ausführungen: Eckige Schilder aus Aluminium, selbstklebende Folien aus Kunststoff oder als Tischaufsteller und Piktogramm.

Kündigungsrecht bei Missachtung des Rauchverbots

Ein etabliertes Rauchverbot müssen die Angestellten einer Zahnarztpraxis berücksichtigen. Missachten Angestellte das Rauchverbot, ermahnt sie der Arbeitgeber im Regelfall. Die erneute Missachtung endet in einer Kündigung. In seltenen Fällen haben Arbeitnehmer das Recht, ohne Abmahnung zu kündigen, zum Beispiel in dem Fall, dass in einem sensiblen Bereich geraucht wurde.

Missachtung des Rauchverbots: Raucherpause ist nicht versichert

Arbeitnehmer sollten Vorsicht walten lassen, wenn sie aufgrund eines Rauchverbots eine Zigarette außerhalb der Zahnarztpraxis anzünden möchten. Für die Unfallversicherung spielt es eine große Rolle, wo sich der Geschädigte zur Unfallzeit befand. Wie das Sozialgericht (SG) Karlsruhe (Az.: S 4 U 1189/15) entschied, genießen Arbeitnehmer keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn sie ihren Arbeitsplatz für eine Zigarettenpause verlassen.

In dem obigen Fall wurde eine Monteurin während der Arbeit verletzt, weil sie ihren Arbeitsplatz vor der regulären Arbeitspause verließ, um zu rauchen. Ein Gabelstaplerfahrer überrollte versehentlich ihren Fuß. Das Gericht verwehrte ihr den Unfallversicherungsschutz.

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