Kieferorthopädie 26.02.2026
Möglichkeiten und Grenzen der kieferorthopädischen Camouflage-Behandlung
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Die kieferorthopädische Camouflage-Behandlung stellt in diesen Fällen eine mögliche Alternative dar, insbesondere wenn Patienten einen chirurgischen Eingriff ablehnen oder medizinische Kontraindikationen bestehen. Ziel ist es, durch dentoalveoläre Kompensationsmechanismen eine funktionell stabile Okklusion und ein ästhetisch akzeptables Ergebnis zu erzielen, ohne die skelettale Basis zu verändern.
Im vorliegenden Artikel wird ein ausgewählter Fallbericht eines Patienten mit skelettaler Dysgnathie vorgestellt, bei dem initial eine kombiniert kieferorthopädisch- chirurgische Behandlung indiziert erschien, sich im Verlauf jedoch zeigte, dass eine alleinige kieferorthopädische Camouflage-Behandlung zu einem klinisch, funktionell und ästhetisch zufriedenstellenden Ergebnis führte.
Grundprinzip der Camouflage-Behandlung
Definition
Unter Camouflage wird die dentoalveoläre Kompensation einer skelettalen Dysgnathie durch gezielte Zahnbewegungen verstanden, ohne eine Veränderung der skelettalen Kieferrelation vorzunehmen.4,6,8
Therapieziele
- Herstellung einer funktionell stabilen Okklusion
- Erreichen eines ästhetisch akzeptablen Gesichtsprofils
- Vermeidung eines kausalen Eingriffs an der skelettalen Basis
Die Camouflage-Behandlung zielt somit nicht auf eine Korrektur der zugrunde liegenden skelettalen Diskrepanz ab, sondern auf deren klinische Maskierung.
Indikationen für eine Camouflage-Behandlung
Eine kieferorthopädische Camouflage-Therapie kommt insbesondere in folgenden Situationen in Betracht:
- milde bis moderate skelettale Dysgnathien
- Ablehnung einer chirurgischen Therapie durch den Patienten
- medizinische Kontraindikationen für eine Operation
- begrenzte Wachstumsreserven bei erwachsenen Patienten
Auswahl geeigneter Camouflage-Kandidaten
Gute Camouflage-Kandidaten
- milde skelettale Klasse III
- normo- oder hypodivergentes Wachstumsmuster
- harmonische Weichteilrelationen
- ausreichende dentoalveoläre Kompensationsreserven
Ungünstige Camouflage-Kandidaten
- skelettale Klasse III in Kombination mit offenem Biss
- hyperdivergentes Wachstumsmuster
- vertikaler Gesichtsexzess
- ausgeprägte sagittale skelettale Diskrepanz
Diese Faktoren erhöhen das Risiko eines unzureichenden funktionellen oder ästhetischen Ergebnisses bei rein kieferorthopädischer Therapie.
Möglichkeiten der Camouflage-Behandlung
Durch eine Camouflage-Therapie können folgende Behandlungsziele erreicht werden:
- Korrektur von Overjet und Overbite
- Auflösung anteriorer oder posteriorer Kreuzbisse
- Beseitigung funktioneller mandibulärer Verschiebungen
- Erzielung einer funktionell stabilen Okklusion
- ästhetisch akzeptables Ergebnis bei mild bis moderat ausgeprägter Dysgnathie
„Die Camouflage-Behandlung zielt somit nicht auf eine Korrektur der zugrunde liegenden skelettalen Diskrepanz ab, sondern auf deren klinische Maskierung.“
Mehrere klinische Fallberichte zeigen, dass bei ausgewählten Patienten mit milder bis moderater skelettaler Klasse III eine langfristig stabile Okklusion mit guter Funktion erreicht werden kann.
Grenzen der Camouflage-Behandlung
Die Camouflage-Therapie weist jedoch klare Limitationen auf. Folgendes kann sie nicht leisten:
- eine echte skelettale Korrektur
- eine signifikante Verbesserung eines stark konkaven Gesichtsprofils
- eine Reduktion der Kinnprominenz
- eine tatsächliche Verbesserung der sagittalen Basalrelation
Im Vergleich dazu ermöglicht die chirurgische Therapie deutlich ausgeprägtere skelettale Veränderungen sowie eine substanzielle Verbesserung der Weichteilästhetik.2,3,5
Camouflage bei Borderline-Fällen
In bestimmten Grenzfällen kann dennoch eine Camouflage-Behandlung erfolgreich durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere Patienten mit:
- Wits-Werten im Bereich von −6 mm bis −8 mm
- günstigen Weichteilverhältnissen
- funktionellen mandibulären Shifts
- noch vorhandenen dentoalveolären Kompensationsmöglichkeiten
- klarer Ablehnung einer chirurgischen Therapie
In diesen Fällen kann trotz initial ungünstiger Prognose ein überraschend gutes funktionelles und ästhetisches Behandlungsergebnis erzielt werden.
Fallvorstellung
Im folgenden Abschnitt wird ein Patient mit skelettaler Klasse III vorgestellt.
Der Fall wurde erfolgreich mittels kieferorthopädischer Camouflage-Behandlung therapiert.
Ausgangsbefund
Der Patient (28 Jahre 8 Monate) stellte sich mit einer skelettalen Klasse III sowie einer Mittellinienabweichung nach links vor.
Fernröntgenologische Befunde (Behandlungsbeginn)
- SNA: 81,5°
- SNB: 84,3°
- ANB: −4,9°
- Wits-Wert: −8,4 mm
Klinische Befunde
- leicht konkaves Gesichts- und Mundprofil
- posterior positionierter Unterkiefer (VW)
- retroinkliniert stehende Unterkieferfront
Die Abbildungen 1 bis 3 zeigen die initiale klinische und radiologische Ausgangssituation.
Therapieplanung und Entscheidungsfindung
Aufgrund der skelettalen Ausgangssituation mit einer Klasse III-Dysgnathie im Borderline-Bereich wurde initial eine kieferorthopädisch-chirurgische Kombinationsbehandlung in Erwägung gezogen. Unter Berücksichtigung der moderaten sagittalen Diskrepanz, der vorhandenen dentoalveolären Kompensationsmöglichkeiten sowie der Ablehnung eines operativen Eingriffs durch den Patienten wurde jedoch eine rein kieferorthopädische Camouflage-Behandlung als therapeutische Alternative gewählt.
Ziel der Therapie war es, die dentoalveoläre Kompensationsreserve maximal auszuschöpfen, um eine funktionell stabile Okklusion sowie ein ästhetisch akzeptables Ergebnis zu erzielen und gleichzeitig eine chirurgische Intervention zu vermeiden.
Apparative Versorgung
Die Behandlung erfolgte mittels einer festsitzenden Multibracketapparatur unter Verwendung passiver selbstligierender Brackets (Damon Ultima System) im Ober- und Unterkiefer.
Die Wahl des Systems erfolgte mit den Zielen,
- die Torque-Expression effizient auszuschöpfen,
- eine kontrollierte dentoalveoläre Kompensation zu ermöglichen,
- unerwünschte Nebenwirkungen während der Klasse III-Korrektur zu minimieren.
Zur sagittalen Korrektur wurden intermaxilläre Klasse III-Gummizüge eingesetzt.
Bracketpositionierung und Torque-Strategie
Oberkiefer
- Zähne 12–22: Brackets mit Retroklinations-Torque
- Zähne 13 und 23: Brackets mit proklinationsförderndem (Brocline-)Torque
Ziel war die kontrollierte Retrusion der oberen Front bei gleichzeitiger Sicherung der Eckzahnbreite.
Unterkiefer
- Zähne 33–43: Brackets mit proklinationsförderndem Torque
Hierdurch sollte eine gezielte Proklination der unteren Front zur Verbesserung des Overjets und der sagittalen Verzahnung erreicht werden.
Zu Beginn der Nivellierungsphase wurden in beiden Kiefern 0.013" CuNiTi-Bögen eingesetzt (Abb. 4a–e).
Bogensequenz und mechanische Umsetzung
Der Bogenwechsel erfolgte in einem standardisierten Intervall von acht Wochen. Die Sequenz war in beiden Kiefern weitgehend identisch und wie folgt aufgebaut:
- 0.013" CuNiTi (OK / UK)
- 0.016" CuNiTi (OK / UK)
- 0.018" CuNiTi (OK / UK)
- 0.014 x 0.0275" CuNiTi (OK / UK)
- 0.016 x 0.0275" Edelstahl (OK)
- 0.018 x 0.0275" CuNiTi (OK / UK)
- Abschlussbogen: 0.018 x 0.0275" TMA (OK/UK)
Diese Sequenz ermöglichte eine schrittweise Ausformung der Zahnbögen, eine kontrollierte Torque-Expression sowie eine präzise Feineinstellung in der Abschlussphase (Abb. 5a–e).
Zwischenbefund
Während des Behandlungsverlaufs wurden ein Kontroll-Fernröntgenseitenbild sowie ein Orthopantomogramm angefertigt.
Fernröntgenologische Befunde (Zwischenkontrolle)
- SNA: 81,9°
- SNB: 83,9°
- ANB: −2,1°
- Wits-Wert: −2,0 mm
Es zeigte sich eine deutliche Verbesserung der sagittalen Relation bei unveränderter skelettaler Basis, was die Effektivität der dentoalveolären Kompensation unterstreich.
Abschlussbefund
Die Behandlung wurde mit 0.018 x 0.0275" TMA-Bögen abgeschlossen. Nach Entfernung der Multibracketapparatur zeigten sich:
- eine stabile Klasse I-Verzahnung
- ein normalisierter Overjet und Overbite
- deutliche Verbesserung der okklusalen Interdigitation
- ein ästhetisch harmonisiertes Profil
Die Behandlungsphase wird mit dem Einsetzen von TMA-Bögen im Ober- und Unterkiefer abgeschlossen (Abb. 10a–e). In den Abbildungen 11a bis c sind die extraoralen Aufnahmen nach Behandlungsabschluss und nach Entfernung der Brackets in beiden Kiefern dargestellt. Die Aufnahmen und die Kephalometrischen Analysen zeigen deutliche und rasche Veränderungen zwischen Behandlungsbeginn und -ende. Die Kephalometrischen Werten sind dabei von besonderer Bedeutung. Wie sich deutlich anhand des vergleiches der drei Behandlungsphase erkennen lässt.
Fernröntgenologische Befunde
Initial
- SNA: 81,5°
- SNB: 84,3°
- ANB: −2,9°
- Wits-Wert: −8,4 mm
Zwischen
- SNA: 81,9°
- SNB: 83,9°
- ANB: −2,1°
- Wits-Wert: −2,0 mm
Ende
- SNA: 82,0°
- SNB: 81,5°
- ANB: 0,6°
- Wits-Wert: +0,7 mm
Der Patient stellte sich erneut an der Universitätsklinik zur Beurteilung seines Zustands vor. Es wurde berichtet, dass keine chirurgische Behandlung der Dysgnathie mehr erforderlich ist.
Zusammenfassung der sagittalen Veränderungen
- SNA (maxillare Position): leichte Zunahme von 81,5° auf 82,0° → maxillare Position blieb nahezu stabil.
- SNB (mandibuläre Position): Abnahme von 84,3° auf 81,5° → retrusive Tendenz des Unterkiefers.
- ANB (Relation Ober- zu Unterkiefer): Zunahme von −2,9° auf 0,6° → deutliche Korrektur der Klasse III-Relation hin zu neutraler Okklusion.
- Wits-Wert: Verbesserung von −8,4 mm auf +1,7 mm → klinisch stabile sagittale Okklusion erreicht.
Interpretation
Die Behandlung führte zu einer signifikanten Korrektur der Klasse III-Fehlstellung durch retrusive Unterkieferposition und leichte Anpassung der Maxilla, was in einer nahezu normalen sagittalen Kieferrelation resultierte.
Diskussion
Die Therapie skelettaler Dysgnathien im Erwachsenenalter stellt nach wie vor eine der anspruchsvollsten Aufgaben in der Kieferorthopädie dar. Während bei ausgeprägten skelettalen Diskrepanzen die kombiniert kieferorthopädisch-chirurgische Therapie als Goldstandard gilt,2–4 zeigt die klinische Praxis ein relevantes Spektrum sogenannter Borderline-Fälle, in denen sowohl eine chirurgische als auch eine Camouflage-Therapie vertretbar erscheint.1,9,10
Der vorliegende Fallbericht zeigt exemplarisch die Möglichkeiten, aber auch die klaren Grenzen einer rein kieferorthopädischen Camouflage-Behandlung bei skelettaler Klasse III.
Camouflage bei skelettaler Klasse III
In der Literatur wird die Camouflage-Therapie bei skelettaler Klasse III vor allem bei milden bis moderaten sagittalen Diskrepanzen empfohlen, typischerweise bei ANB-Werten zwischen −1° und −4° sowie Wits-Werten bis etwa −6 mm (1,8,9). Der vorgestellte Patient wies mit einem initialen Wits-Wert von −7,4 mm bereits eine ausgeprägtere sagittale Diskrepanz auf und bewegte sich somit im erweiterten Borderline-Bereich.
Studien zeigen, dass der Erfolg einer Camouflage-Therapie maßgeblich von folgenden Faktoren abhängt:
- dentoalveoläre Kompensationsreserven
- initiale Inklination der Frontzähne
- Weichteilprofil
- vertikales Wachstumsmuster
Eine retroinkliniert stehende Unterkieferfront – wie im vorliegenden Fall – bietet biomechanisch günstige Voraussetzungen für eine dentoalveoläre Proklination zur Verbesserung des Overjets.7 Entscheidend ist jedoch, dass die dentale Kompensation nicht zu parodontalen Risiken oder instabilen Inklinationsverhältnissen führt.
Im Vergleich zur chirurgischen Therapie bleibt die skelettale Basalrelation unverändert. Mehrere Autoren weisen darauf hin, dass Camouflage-Patienten im Langzeitverlauf funktionell stabil sein können, sofern eine suffiziente Okklusion mit adäquater Front- und Eckzahnführung erreicht wird.3,9 Allerdings ist die ästhetische Verbesserung des Profils limitiert, insbesondere bei stark konkaver Profilkonfiguration oder ausgeprägter Kinnprominenz.
Die Literatur unterstreicht, dass die Entscheidung zwischen Camouflage und Chirurgie nicht ausschließlich auf cephalometrischen Grenzwerten basieren sollte, sondern auch Weichteilparameter, Patientenwunsch und psychosoziale Aspekte berücksichtigen sollten.
Lesen Sie den zweiten Teil der Artikelserie in der Juniausgabe 2026 zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen der kieferorthopädischen Camouflage-Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit skelettalem offenem Biss“.