Branchenmeldungen 18.05.2016
4.000 Euro Schmerzensgeld für misslungene Betäubung
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Das Oberlandesgericht Hamm hatte dieser Tage in einem Fall zu entscheiden, bei dem das Setzen einer Betäubungsspritze nicht den gewünschten Verlauf genommen hat.
Im Zuge einer Kariesbehandlung wurde durch die Anästhesie ein Nerv im Unterkiefer eines Patienten schwer in Mitleidenschaft gezogen. Auch die Zunge blieb jahrelang taub. Der Patient wehrte sich gegen den Behandlungsfehler, klagte und gewann nun in zweiter Instanz. Der Zahnarzt muss eine Zahlung von 4.000 Euro leisten.
Eine offizielle Mitteilung zum Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm (26 U 199/15) finden Sie hier.
Quelle: WDR
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