Branchenmeldungen 09.06.2016

Am 10. Juni ist Wahltag der Zahnärztekammer

Am 10. Juni ist Wahltag der Zahnärztekammer

Foto: © corgarashu – shutterstock.com

Die Anordnung der Wahl wurde gemäß § 5 Abs. 1 Zahnärztekammer-Wahlordnung vom Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer für den 10. Juni 2016 beschlossen.

Die Stimmabgabe kann am jeweiligen Wahltag persönlich in der jeweiligen Landeszahnärztekammer in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr erfolgen. Die Wahlkuverts können unter Verwendung des seitens der jeweiligen Kreiswahlkommission beigelegten Rückkuverts bis 10. Juni 2016 an die jeweilige Landeszahnärztekammer übersendet werden. Sie müssen bis spätestens 12.00 Uhr einlangen. Die Zahl der zu wählenden Delegierten in den einzelnen Bundesländern ist wie folgt festgelegt: Burgenland (4 Delegierte), Kärnten (7 Delegierte), Niederösterreich (9 Delegierte), Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol (jeweils 7 Delegierte), Vorarlberg (5 Delegierte) und Wien (13 Delegierte).

Wählerlisten

Die Wählerlisten und die Zahnärztekammer-Wahlordnung liegen – je nach Beschluss der jeweiligen Kreiswahlkommission – in der jeweiligen Landeszahnärztekammer bis zum Wahltag aus bzw. ist im Internet unter www.zahnaerztekammer.at unter dem Button Zahnärztekammerwahl 2016 der Hinweis zu ersehen, wo und wann die Wählerlisten einzusehen sind. Dort findet sich auch ein Link zum Bundesgesetzblatt, mit dem die Zahnärztekammer- Wahlordnung kundgemacht wurde. Einsprüche gegen Wählerlisten sind innerhalb von zwei Wochen nach Auflegung schriftlich bei der Hauptwahlkommission in der Österreichischen Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien, einzubringen. 

Quelle: Österreichische Zahnärztekammer

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper