Branchenmeldungen 03.12.2020
Arztausbildung darf nicht geschwächt werden!
Ärztekammer warnt vor drohendem Verlust der Ausbildungskompetenz
Die Ärztekammer warnt davor, dass ihr die Verantwortung für die Ausbildung von Jung-Medizinern entzogen werden könnte. In einem in mehreren Tageszeitungen veröffentlichten offenen Brief an den Bundeskanzler, Vizekanzler, Gesundheitsminister, die Parlamentsklubs und die Landeshauptleute spricht die Ärztekammer vom Versuch, die Arztausbildung nachhaltig zu schwächen, die aber Grundstein für das hochqualitative Gesundheitssystem sei.
Hintergrund ist eine bevorstehende Novelle des Ärztegesetzes. Diese ist notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof die Befugnis der Ärztekammer für die Aberkennung von Facharztausbildungsstellen als verfassungswidrig aufgehoben hat. Um das im Ärztegesetz zu „reparieren“, gebe es zwei Möglichkeiten: Entweder die Verantwortung für die ärztliche Ausbildung wandere im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zu den Bezirksverwaltungsbehörden oder man bleibe beim bisherigen Modell, wofür es allerdings die Zustimmung der Bundesländer benötige, erläuterte Kammeramtsdirektor Lukas Stärker der APA.
Stärker befürchtet nun, dass die Bundesländer bei einer bevorstehenden Konferenz der Landesgesundheitsreferenten Druck für eine Lösung im Sinne der ersten Variante machen werden. Dadurch würde die Verantwortung für die Ärzteausbildung von einer bundesweit einheitlichen Struktur auf die neun Bundesländer übergehen. „Damit sollen zukünftig föderale, mit extra Steuermitteln aufgebaute multiple Verwaltungsapparate entscheiden, ob Leistungszahlen erfüllt werden und junge Ärzte auch die Kompetenzen erlernen, die notwendig sind, um Patienten auf Weltklasseniveau zu betreuen“, schreibt die Ärztekammer in ihrem offenen Brief und appelliert an die Politik: „Bitte stoppen Sie diese Entwicklung.“
Die Standesvertretung will weiterhin die ärztliche Ausbildung unter der Weisungsgebundenheit des Gesundheitsministers in ihren Händen behalten. In Kooperation mit allen Fachgruppen und wissenschaftlichen Gesellschaften entscheiden Ärzte darüber, welche Qualitätskriterien in der Arztausbildung gelten. Sind diese Kriterien erfüllt, genehmigt die Ärztekammer eine Ausbildungsstelle – entweder in einem Krankenhaus oder in einer niedergelassenen Praxis.
Quelle: www.medinlive.at
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