Branchenmeldungen 28.07.2025
Das Ringen um die Anerkennung
Mohammad Alasmis Brüder, der ältere Orthopäde, der jüngere Neurochirurg, leben schon länger im Saarland. Beide haben inzwischen feste Jobs. Für Mohammad Alasmi selbst hat sich dieser Traum noch nicht erfüllt. Denn er wartet nach wie vor auf die Anerkennung seines Studienabschlusses.
Weil der 29-Jährige möglichst schnell arbeiten möchte, meldete er sich für die Kenntnisprüfung im Saarland an. Das ist nicht günstig: Jeder Teil der Prüfung, ob praktisch, mündlich oder schriftlich, schlägt mit etwa 1.500 Euro zu Buche. Seitdem hat er Deutsch gelernt und ist inzwischen in zahnärztlichen Fachbegriffen ebenso sicher wie in saarländischer Mundart. Denn in den Praxen in Sankt Wendel, wo Mohammad Alasmi bisher hospitiert hat, ist Hochdeutsch eher die Ausnahme, weiß er inzwischen.
Nachdem er die Deutschprüfung für das Sprachniveau B2 abgelegt hat, fehlte ihm noch die fachsprachliche Prüfung als Voraussetzung für die Kenntnisprüfung. Weil sie von der saarländischen Zahnärztekammer nicht angeboten wird, musste Mohammad Alasmi die Prüfung in Mainz ablegen.

Zum Hintergrund erklärt Dr. Frank Lauterbach, Geschäftsführer der Ärztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte, dass für die Durchführung dieser Prüfungen mit der Kammer Rheinland-Pfalz eine Kooperationsvereinbarung getroffen wurde. „Die Kammer Rheinland-Pfalz nimmt für uns die Prüfungen ab. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt aber über unsere Kammer. Solche Kooperationsvereinbarungen haben wir wie auch andere kleinere Kammern in unterschiedlichen Bereichen getroffen“, sagt er.
Grund dafür sei, dass es im Saarland nur vereinzelt Antragsteller gäbe. Entweder müsste man dann für einzelne Kandidaten die Prüfung durchführen, was zu höheren Kosten führen würde, oder die Kandidaten müssten länger auf das Fachgespräch warten. Zudem betrachtet er die Kooperationsvereinbarung als einen wichtigen Schritt in Richtung einer Zentralisierung, die auch die Vergleichbarkeit des geforderten Leistungsniveaus gewährleiste.
Acht Monate Wartezeit für die Sprachprüfung
Auch trotz dieser Kooperationsvereinbarung musste Mohammed Alasmi acht Monate auf die Prüfung warten, obwohl er alle zwei Monate nachfragte. Im November 2024 bestand er sie und reichte das Ergebnis im Saarland ein, wo die Kenntnisprüfungen in der Regel im Dezember stattfinden. Doch dann teilte man ihm mit, dass 2024 kein Prüfungstermin vorgesehen sei, sodass Mohammed Alasmi bis Dezember 2025 warten muss. „Ich verliere ein Jahr meines Lebens“, beklagt er.
Ein weiteres Problem: Die fachsprachliche Prüfung ist nur zwei Jahre gültig. Danach muss er sie erneut abgelegen. Um den Anerkennungsprozess in einem anderen Bundesland neu zu starten, müsste er die notwendigen Unterlagen und Beglaubigungen aus Syrien erneut einholen. „In der aktuellen politischen Situation ist das unmöglich“, gibt er zu bedenken.
Frank Lauterbach hingegen versichert, dass die Kenntnisprüfungen durchgeführt werden, sobald Teilnehmer durch die Approbationsbehörde gemeldet werden. „Sobald eine Meldung vorliegt, wird der erste Teil der Kenntnisprüfung in der Regel binnen drei Monaten durchgeführt“, sagt er. Die weiteren beiden Prüfungsabschnitte folgten sodann innerhalb der geregelten Fristen.
Vorläufige Berufserlaubnis nur für Privatpatienten
Über eine für zwei Jahre erteilte vorläufige Berufserlaubnis darf Mohammad Alasmi momentan zwar offiziell arbeiten, allerdings nur Privatpatientinnen und -patienten behandeln. Unter diesen Voraussetzungen einen Job zu finden, ist für ihn quasi unmöglich. Er ist auf die finanzielle Unterstützung seiner Brüder angewiesen, die mit der Anerkennung ihrer Abschlüsse weniger Probleme hatten. Bei den Humanmedizinern sei das Verfahren schneller und kostengünstiger, berichtet Mohammad Alasmi.

Die Entscheidung, dass sich die vorläufige Berufserlaubnis lediglich auf die Behandlung von Privatpatienten bezieht, obliegt laut Lauterbach der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. „Hintergrund für diese Vorgehensweise ist, dass im Rahmen der vorläufigen Berufserlaubnis nur die Echtheit des ausländischen Abschlusses geprüft wird, aber keinerlei Überprüfung der tatsächlichen Qualifikation des ausländischen Zahnarztes erfolgt“, sagt er. Daher werde eine Einbindung in das vertragszahnärztliche System aus Gründen der Patientensicherheit abgelehnt.
An der Qualifikation von Mohammed Alasmi lassen deutsche Kolleginnen und Kollegen keinen Zweifel. Sie würden ihn auch sofort einstellen, doch bei der geringen Anzahl an Privatversicherten lohne sich das nicht.
Der syrische Zahnarzt hat in Damaskus nicht nur selbst Zahnmedizinstudierende unterrichtet, sondern auch viele praktische Erfahrungen gesammelt. „Die zahnmedizinische Versorgung in Syrien zahlt man privat. Wer kein Geld hat, kann sich an der Uniklinik kostenlos behandeln lassen“, erklärt er. „Deshalb hatte ich bereits im Master mehr als 6.000 Patienten auf meinem Stuhl.“
In einem Qualifizierungskurs in Freiburg im Breisgau, den er prüfungsvorbereitend besuchte, lernte der syrische Zahnarzt daher fachlich wenig Neues. Im Wesentlichen ging es um das Schreiben von Heilkostenplänen und die Frage, was bezahlt die Kasse und was nicht.
Wie ein Stein auf dem beruflichen Weg
Seine Zukunft sieht Mohammed Alasmi in Deutschland. Sein Vater wurde im Krieg getötet, das Haus der Familie in Dar’a von einer Bombe zerstört. „Was soll ich dort? Die Region wird nie zur Ruhe kommen“, ist er sich sicher. Wie seine Brüder möchte er die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, und sobald er eine Anstellung hat, seine Frau nach Deutschland holen. Die Allgemeinmedizinerin lebt in Damaskus und macht gerade ihre Weiterbildung in Innerer Medizin.
Wenn er seine deutsche Approbation in der Tasche hat, steht für Mohammad Alasmi die Weiterbildung in Oralchirurgie oder Kieferorthopädie an. „Das Anerkennungsverfahren liegt wie ein Stein in meinem Weg“, bedauert er. Er würde sich von der Politik eine zentrale Kenntnisprüfung mit festgelegten Fristen und Standards wünschen statt unterschiedlicher Lösungen je nach Bundesland. Für Zahnärzte wie ihn würde das den Start in Deutschland deutlich leichter machen.
Autorin: Judith Jenner
Dieser Artikel ist in der DFZ-Ausgabe 7-8/25 erschienen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Vielfalt fördern – Qualität sichern“ befasst und weitere Beiträge dazu enthält.