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Branchenmeldungen 30.07.2025

Der rechtssichere Einsatz von KI in der Zahnarztpraxis – Teil 2



Nachdem Autor Mark Peters in seinem letzten Artikel erläutert hatte, was Hochrisiko-KI-Syteme sind und wie man sie erfolgreich in der Praxis anwendet, klärt er in diesem Beitrag darüber auf, wie man KI rechtssicher und datenschutzkonform in der Praxis einsetzen kann.

Der rechtssichere Einsatz von KI in der Zahnarztpraxis – Teil 2

Foto: happy – stock.adobe.com/ KI-generiert

Künstliche Intelligenz (KI) soll Praxisteams entlasten, Routinen automatisieren und Abläufe beschleunigen. Doch je sensibler die Aufgabe, desto höher die Anforderungen an Datenschutz, rechtliche Vorgaben und IT-Sicherheit. Die Verantwortung liegt stets bei der Praxisleitung. Für einen sicheren Einsatz müssen Funktionsweise, Zulassungsstatus und Datenschutzrelevanz des Systems bekannt sein. Nur so lassen sich geeignete Maßnahmen im Vorfeld treffen.

Einsatzbereiche von KI

KI-Systeme finden Anwendung in organisatorischen Prozessen wie Terminplanung oder Abrechnung sowie in der medizinischen Diagnostik, beispielsweise bei der Röntgenbildanalyse. Gerade letztere Kategorie ist besonders reguliert: Sobald eine KI diagnostische Entscheidungen vorbereitet oder beeinflusst, gilt sie als Medizinprodukt nach EU-Medizinprodukteverordnung (MDR).

Rechtliche Vorgaben einhalten

Bei MDR-pflichtigen Anwendungen ist eine korrekte Klassifizierung und CE-Zertifizierung unverzichtbar. Ohne gültige CE-Kennzeichnung darf die KI nicht genutzt werden. Zudem muss der Einsatzzweck klar definiert sein – ob als Diagnoseunterstützung oder zur Therapieplanung.

Wichtig: Die Behandlungsentscheidung bleibt unter zahnärztlicher Aufsicht. Eine KI ersetzt keine ärztliche Bewertung.

Profitipp:
Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben des Herstellers. Fordern  Sie einen schriftlichen Nachweis der MDR-Konformität an und prüfen Sie den Zweck der Anwendung genau. Beziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten sowie IT-Verantwortliche in die Entscheidung mit ein.

EU-KI-Verordnung (AI Act) ab 2026

Mit dem AI Act erhält die Nutzung von KI ab 2026 verbindliche rechtliche Vorgaben. Systeme, die Diagnosen oder Therapieentscheidungen unterstützen, gelten zukünftig als Hochrisiko-KI. Diese Systeme dürfen nur dann eingesetzt werden wenn:

  • Transparent und technische sicher sind
  • Der Betrieb unter menschlicher Aufsicht erfolgt
  • Die Praxisleitung deren Einsatz dokumentiert und regelmäßig prüft
  • ausschließlich zertifizierte Systeme nutzt und
  • das gesamte Team entsprechend dem AI Act geschult wurde

Profitipp:
Prüfen Sie, ob Ihr KI-System den AI-Act-Anforderungen entsprechen.

Fragen Sie nach:

  • liegt eine Klassifizierung vor?
  • wird eine CE-Kennzeichnung angestrebt?
  • Sind Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?

Anbieter, die hier abweichen, sollten kritisch hinterfragt werden.

Datenschutz prüfen

KI verarbeitet in der Regel personenbezogene Gesundheitsdaten, die besonders sensibel im Sinne der DSGVO sind.

Zulässig ist deren Einsatz nur, wenn:

  • eine klare Rechtsgrundlage besteht
  • die Datenverarbeitung auf das Notwendige beschränkt bleibt (Datenminimierung)

Die Praxis muss dokumentieren können, welche Daten wie verarbeitet werden und so den Zweck der Verbreitung offenlegen.

Bei Nutzung externer Anbieter, insbesondere Cloud-Lösungen, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwingend.

Profitipp:
Fehlender AVV = Datenschutzverstoß! Arbeiten Sie nur mit Anbietern zusammen,  die proaktiv DSGVO-konforme Verträge anbieten.

IT-Sicherheit gewährleisten

KI ist Teil der IT-Infrastruktur und unterliegt damit den technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

Dazu gehören u.a.:

  • sichere Benutzerkonten und rollenbasierte Zugriffsrechte
  • eine verschlüsselte Datenübertragung
  • regelmäßige Sicherheitsupdates

Alle Maßnahmen sind zu dokumentieren und regelmäßig zu prüfen, damit Sie bei Prüfung der Aufsichtsbehörden nachweisen können, dass Sie Ihren Pflichten nachkommen.

Profitipp:
IT-Sicherheitskonzept regelmäßig extern auf Schwachstellen prüfen lassen. Halten Sie ggf. mit Ihrer Cyberschutz- oder IT-Versicherung Rücksprache, ob der KI-Einsatz mitversichert ist.

Team sensibilisieren

Datenschutz und IT-Sicherheit sind Teamaufgaben. Regelmäßige Schulungen (mind. jährlich) sind Pflicht. Dabei sollten eben technische Grundlagen auch interne Verhaltensregeln vermittelt werden, etwa zur Passwortsicherheit oder zur Nutzung mobiler Geräte.

Profitipp:
Fortbildungsangebote der KZV oder Praxismanagement Bublitz-Peters  GmbH & Co. KG nutzen. Denn diese sind praxisnah, kostengünstig und auf Praxisteams zugeschnitten.

Fazit

KI bietet große Chancen für Effizienz und Qualität, bringt aber zusätzliche Pflichten mit sich.

Wesentliche To-dos vor dem Einsatz:

  • CE-Zertifizierung prüfen
  • AV-Vertrag abschließen
  • Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen

Wer diese Punkte strukturiert angeht, kann KI-Technologie rechtssicher einsetzen – zum Vorteil von Praxis und Patienten.

Zahnärztliche Assistenz 02/25

Zahnärztliche Assistenz


Dieser Beitrag ist in der Zahnärztlichen Assistenz erschienen.

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