Branchenmeldungen 09.09.2019

Unterschätzte Hygienelücken: Reinigung und Desinfektion von Saugsystemen



Unterschätzte Hygienelücken: Reinigung und Desinfektion von Saugsystemen

Speziell den Dingen, die wir mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmen können, kommt in der Zahnarztpraxis eine besondere Rolle zu: Bakterien, Viren und Pilzen und den damit einhergehenden Krankheiten. Nicht nur zur bloßen Einhaltung von gesetzlichen Richt­linien, sondern auch für ein gutes Gefühl bei Patienten und Mitarbeitern sollten strengste Sauberkeit und penible Hygienemaßnahmen selbstverständlich sein. Schließlich betreffen sie gewissermaßen jeden Praxisbereich. Der Anspruch an Sauberkeit und Hygienemaßnahmen sollte sich deshalb in der Form gestalten, dass sich jeder Behandler und jedes Teammitglied immer gerne in der eigenen Praxis behandeln lassen würde.

Der Begriff Hygiene ist durchaus breit gefächert, besonders im zahnärztlichen Bereich. Mit Praxishygiene, manuelle oder maschinelle Aufbereitung von Medizinprodukten, Infektionsprävention, Flächendesinfektion und Händehygiene seien nur einige wenige Schlagworte genannt. Nicht zu unterschät­-zen ist dabei jedoch, dass Krankheiten und Keime keineswegs nur über Patienten, Behandler, Instrumente oder das während der Behandlung angewandte Zubehör übertragen werden. Häufig unterschätzt, bilden auch versteckte Elemente, wie beispielsweise Absaug- oder Amalgamabscheide­anlagen in der Behandlungseinheit, signifikante Hygienelücken und somit ein latentes Übertragungsrisiko. Sie sind ideale Nähr­böden für Bakterien, in denen sich ohne adäquate Hygienemaßnahmen ein hartnä­ckiger Biofilm bildet. Um dies auszuschlie­-ßen, sind eine regelmäßige sowie gewis­sen­haft durchgeführte Reinigung und Des­infektion besonders wichtig.

Regelmäßige Hygienemaßnahmen schützen Praxis, Patient und Team

Wie auch im Rahmen anderer Reinigungs- und Desinfektionsprozesse in der Praxis reicht das bloße Säubern mit Wasser kei­nesfalls aus, um einen ausreichenden Hy­gienestandard zu erreichen. Aus mikrobio­logischer Sicht ist dies nachweislich bestätigt. Darüber hinaus ist die Notwendigkeit, zusätzlich geeignete Reinigungs- und Des­infektionsmittel zu verwenden, sowohl in der KRINKO, den RKI-Richtlinien als auch im Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) festgelegt. Bei Nicht­beachtung können weitreichende Folgen auftreten. Zunächst einmal verfällt die Gewährleistung des Herstellers, wenn Saug­systeme und Amalgamabscheideanlagen ohne Desinfektionsmittel gereinigt werden. Neben Bakterien und Pilzen können in die­-sem Rahmen auch die anfallenden Kalk­ablagerungen eine große Herausforderung darstellen und bei mangelnder Beachtung die Systeme beschädigen. Die Wartung und Reparatur eventueller Defekte fällt folglich auch noch während der Gewährleistungszeit vollumfänglich auf den Betreiber zurück – und das kann durchaus teuer werden.

Neben dem monetären Aspekt stehen selbstverständlich das Wohlbefinden und der gesundheitliche Aspekt von Patienten und Teammitgliedern im Fokus. Kommt es aufgrund der ungenügenden Reinigung zu Infektionen oder der Verbreitung von Krankheiten, so haftet der Zahnarzt auch in die­sem Fall allein und zu hundert Prozent. Die Konsequenzen daraus können von gerichtlichen Verfahren mit entsprechenden empfindlichen Strafen bis hin zur Schlie­ßung der Praxis reichen.

Fazit

Daher gilt für jede Praxis verbindlich: Die Absauganlage sollte im ersten Schritt nach jeder mit einer Absaugung einhergehenden Behandlung mit kaltem Wasser durchgespült werden. Schlauchöffnungen sind nach bzw. vor jedem Patienten nicht nur von außen, sondern, soweit erreichbar, auch innen entsprechend zu desinfizieren. Die Anwendung eines nicht schäumenden Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittels am Ende jedes Behandlungstags bzw. je nach Belastung zusätzlich ein- bis zweimal pro Tag ist absolut uner­lässlich. 

Zu diesem Zweck können zugelassene Präparate, wie beispielsweise MD 555 cleaner und Orotol® plus von Dürr Dental, verwendet werden. Dabei ist es wichtig, die jeweiligen Herstellerangaben für die Anwendung zu beachten. Nach dem Gebrauch von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist die Anlage ausreichend mit Wasser durchzuspülen. Unter Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Desinfektionsschritte können nicht nur Infektionen und Krankheiten erfolgreich vermieden werden. Vielmehr tragen geeignete Maßnahmen mit den richtigen Desinfek­-tions- und Reinigungsmitteln signifikant zur Pflege und zum Werterhalt der Saug- und Abscheidesysteme sowie der zugehörigen Leitungen und Schläuche bei.

Der Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Foto Teaserbild: luckybusiness – stock.adobe.com

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