Branchenmeldungen 23.12.2013
eGK ersetzt alte Krankenversicherungskarte
Ab dem 1. Januar ersetzt die elektronische Gesundheitskarte die alte Krankenversicherungskarte. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. Versicherte, die noch nicht über die neue Karte verfügen, müssen aber keine Angst haben, dass sie beim Arzt nicht behandelt werden. Selbst wenn die alte Karte nicht akzeptiert wird, kann jeder Versicherte innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis bei seinem Arzt nachreichen.
Die neue elektronische Gesundheitskarte trägt ein Foto des Versicherten. Das Bild muss der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, weil sie beispielsweise bettlägerig sind und sich in einem Pflegeheim befinden.
Quelle: dpa