Praxismanagement 23.02.2026

Zwischen Kanüle und Feuerlöscher: Warum Unterweisungen mehr sind als Papierkram



Wer eine Zahnarztpraxis führt, weiß, dass der Tag selten so läuft wie geplant. Ein Notfall schiebt sich dazwischen, die Aufbereitung hakt, eine Mitarbeiterin fällt krankheitsbedingt aus. Und irgendwo zwischen Behandlung, Abrechnung und Einsatzplanung steht im Kalender „Mitarbeiterunterweisung“. Kein Termin, der spürbare Begeisterung auslöst. Dabei geht es hier nicht um Papier und eine Unterschrift, sondern um gelebten Praxisalltag. Um die Frage, wer was tut, wenn beim Recapping doch einmal die Kanüle durch den Handschuh geht. Wie genau neue Kolleginnen in die Aufbereitung eingewiesen werden. Wer im Brandfall die Patienten aus Zimmer drei begleitet. Und was passiert, wenn ein neues Röntgengerät angeschafft wird und die Abläufe plötzlich anders aussehen als vorher.

Zwischen Kanüle und Feuerlöscher: Warum Unterweisungen mehr sind als Papierkram

Foto: Halfpoint – stock.adobe.com

Rechtlich ist das klar geregelt. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber dazu, regelmäßig zu unterweisen, mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich etwas ändert. Ein neues Gerät, ein neues Desinfektionsmittel, eine neue Mitarbeiterin im Prophylaxeteam oder ein Beinahe-Unfall, der zeigt, dass Routinen eben doch nicht so sicher sind wie gedacht. Unterweisungen sollen genau dort ansetzen, wo Risiken real sind. In der Zahnarztpraxis sind das Hygiene, Infektionsprävention, der Umgang mit Gefahrstoffen, Strahlenschutz, ergonomisches Arbeiten oder das Verhalten bei Nadelstichverletzungen. Entscheidend ist, dass eine Unterweisung nicht zur Pflichtlektüre verkommt. Ein abgelesenes Merkblatt, das am Ende unterschrieben wird, verändert keinen Ablauf. Sinnvoll wird es erst, wenn konkrete Situationen besprochen werden. Wie lagern wir unsere Gefahrstoffe tatsächlich. Wo stehen Feuerlöscher und weiß das jede neue Mitarbeiterin. Was tun wir, wenn die Steri-Anzeige einen Fehler meldet. Genau solche Fragen machen das Ganze greifbar.

Unterschätzt wird dabei oft die Dokumentation. Sie wirkt bürokratisch, ist aber im Ernstfall der rettende Beleg. Datum, Thema, Teilnehmende, Unterschriften. Mehr braucht es nicht, aber das muss vollständig sein. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, prüft die Berufsgenossenschaft sehr genau, ob ordnungsgemäß unterwiesen wurde. Der Versicherungsschutz entfällt nicht automatisch, doch wenn grobe Versäumnisse im Raum stehen, kann es teuer werden. Wer hier sorgfältig arbeitet, schützt sein Team und sich selbst.

Unterstützung bieten hier u.a. die Landeszahnärztekammern sowie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Viele Kammern stellen im Bereich Praxisführung oder Arbeitsschutz Musterformulare zur Verfügung, die als Grundlage dienen können. Sie ersetzen jedoch nicht den Blick auf die eigene Praxis. Jede Struktur ist anders, jedes Team tickt ein wenig anders.

Im besten Fall merkt man schnell, dass es bei Unterweisungen nicht um Kontrolle geht, sondern um gemeinsame Verantwortung. Man spricht darüber, wer welchen Part übernimmt und warum bestimmte Schritte wichtig sind. Neue Mitarbeitende gewinnen Sicherheit, weil sie nicht erst zwischen den Zeilen lesen müssen, was erwartet wird. Und ganz nebenbei schaut man auf Abläufe, die sich über Jahre eingeschliffen haben, spricht Fehlerquellen offen an und stellt fest, dass man manches „schon immer so“ gemacht hat, obwohl es längst sinnvollere Lösungen gäbe.

In einer Zahnarztpraxis wird täglich mit Blut, Aerosolen, Chemikalien und Technik gearbeitet. Sicherheit ist hier kein Randthema, das man zwischen zwei Behandlungen erledigt. Sie ist Grundlage für professionelles Arbeiten. Und genau deshalb lohnt es sich, den Termin „Mitarbeiterunterweisung“ nicht als lästige Pflicht zu sehen, sondern als festen Bestandteil guter Praxisführung.

Landeszahnärztekammern mit Unterweisungs-Links

Baden-Württemberg

Bayern (BLZK)

Berlin

Brandenburg

Niedersachsen (ZKN)

Nordrhein

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Westfalen-Lippe

 

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