Branchenmeldungen 09.03.2020
Notfallhygiene: Mundschutz mehr als einmal verwenden
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Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie Atemschutzmasken (FFP) werden vielerorts knapp. Um einem Zusammenbruch der Regelversorgung entgegenzuwirken, hat das Robert Koch-Institut Maßnahmen zur Mehrfachnutzung von Masken unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht.
Lieferungen von Mundschutz aus China wurden infolge des Coronavirus bereits vor Wochen gestoppt. Wann mit Nachschub zu rechnen ist, bleibt fraglich. Nicht wenige Praxen bedienen sich derzeit noch ihrer Reserven – doch auch diese sind irgendwann aufgebraucht. Keine rosigen Aussichten für die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat aus diesem Grund in Abstimmung mit dem ad-Hoc-Arbeitskreis SARS-CoV2 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) einen Notfallplan für den niedergelassenen Bereich bereitgestellt. Dieser ist ab sofort und so lange der Notfall andauert gültig, höchstens aber bis zum 31. August 2020.
Das RKI weist dennoch explizit darauf hin, dass die wiederholte Benutzung von gebrauchtem Mundschutz (MNS und FFP) ein erhöhtes Infektionsrisiko birgt.
Da die Außenseite der Schutzmasken unter Umständen kontaminiert sein können, sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen:
- Bei Absetzen des Mundschutzes ist behutsam vorzugehen, um die Kontamination der Innenseite zu vermeiden, beispielsweise durch vorherige Desinfektion der Handschuhe.
- MNS und FFP sind im Schleusenraum trocken an der Luft aufzubewahren – nicht in geschlossenen Behältern.
- Zudem sind diese als benutzte Masken zu kennzeichnen und ebenso der Person, die sie getragen hat, zuzuordnen. Möglich sind Markierungen am Halteband.
- Die benutzten Handschuhe sind anschließend zu entsorgen und Hände zu desinfizieren.
- Wichtig: Der Mundschutz ist nicht mit Desinfektionsmittel zu reinigen, da dies die Schutzwirkung schmälert.
- Beim Aufziehen der gebrauchten Maske gilt wieder: Es ist zu vermeiden, dass Bakterien von der Außenfläche zur Innenfläche gelangen. Daher die Innenseite des Filtervlies nicht berühren. Während des Aufsetzens sind zudem Handschuhe zu tragen, die im Anschluss entsorgt werden, bevor der Kontakt zum Patienten gesucht wird.
- Ist nicht auszuschließen, dass die Maske kontaminiert wurde, sollte das Praxispersonal auf Nummer sicher gehen und den Mundschutz fachgerecht entsorgen.
- Der Ort der Zwischenlagerung ist nach Entnahme der Maske zu desinfizieren.
Weitere Informationen vom RKI zur Mehrfachnutzung können hier nachgelesen werden.
Foto Teaserbild: Mihail – stock.adobe.com