Branchenmeldungen 02.06.2017

Pfusch-Vorwurf gegen Zahnarzt muss schlüssig begründet werden

Pfusch-Vorwurf gegen Zahnarzt muss schlüssig begründet werden

Foto: Marco2811 – stock.adobe.com

Wenn Patienten einen Pfusch-Vorwurf gegen einen Arzt oder Zahnarzt erheben, sollten sie diesen auch schlüssig begründen können. Sie sollten die Behandlung zumindest grob darstellen und dabei auch angeben, was genau aus ihrer Sicht der Behandlungsfehler gewesen ist. Anderenfalls hat ihre Klage keine Erfolgsaussichten. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 5 U 61/14), auf die die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem Fall hatte ein Patient behauptet, dass er zweieinhalb Monate nach einer Zahnwurzelbehandlung einen Tinnitus bekam. Er hatte jedoch keine Angaben dazu gemacht, ob die Wurzelbehandlung fehlerhaft war.

Quelle: dpa

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper