Branchenmeldungen 14.09.2015

Prävention gegen Debitorenverluste

Prävention gegen Debitorenverluste

Foto: © MK-Photo – Fotolia

Nichts ist frustrierender als eine Arbeit zu leisten und danach um das Honorar geprellt zu werden. Immer wieder kommt es vor, dass Patienten eine zahnmedizinische Behandlung in Anspruch nehmen, obwohl sie diese nicht bezahlen können. Doch Zahnarztpraxen haben es in der Hand, sich vor Honorarausfällen zu schützen, die durch zahlungsunfähige Patienten entstehen können.

Vorgängige Bonitätsprüfungen vermitteln einen zuverlässigen Anhaltspunkt zum Zahlungsverhalten von Patienten. Fällt der Bonitätscheck negativ aus, liegt es im ureigenen Interesse der Zahnarztpraxis, auf eine Behandlung zu verzichten oder auf Vorauszahlung zu bestehen. Im digitalen Zeitalter lassen sich Bonitätsprüfungen per Mausklick erledigen. Kunden der Zahnärztekasse AG wickeln sie vorzugsweise auf der geschützten Internet-Dialog-Plattform www.debident.ch oder auf ihrem Praxis-Software-System via Schnittstelle ab. Das Ergebnis liegt in Sekundenschnelle vor und wird in Form von Ampelsymbolen angezeigt: Grün bestätigt die Zahlungsfähigkeit, bei Gelb besteht ein Bonitätsrisiko und bei Rot hat man es mit einem notorischen Schuldner zu tun. Zahnarztpraxen, die kein Risiko in Kauf nehmen wollen, führen grundsätzlich vor jeder Behandlung eine Bonitätsprüfung durch. Denn das Zahlungsverhalten eines Patienten kann sich im Laufe der Zeit ändern. Sicher ist sicher.

Quelle: Zahnärztekasse AG

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