Branchenmeldungen 02.11.2016

Wurzelbehandlung mit Folgen: Patientin erleidet Hornhautriss



Wurzelbehandlung mit Folgen: Patientin erleidet Hornhautriss

Foto: © Kzenon – Fotolia.com

In der Zahnarztpraxis ist das Tragen einer Schutzbrille für Behandler und Patienten empfehlenswert. Was passieren kann, wenn man diese Schutzmaßnahme vernachlässigt, erfuhr jetzt eine Österreicherin am eigenen Leib. Während des Schleif- bzw. Bohrprozesses wurden kleine Teilchen in ihre Augen geschleudert – mit weitreichenden Folgen für die Patientin.

Die Wurzelbehandlung einer jungen Österreicherin ging sprichwörtlich ins Auge. Während des zahnärztlichen Eingriffs gelangten beim Aufbohren des Zahnes Partikel in ihr Auge und verursachten laut kurier.at eine Verätzung beider Augen und einen Hornhautriss, der wenige Wochen später eine Notoperation und langwierige Folgebehandlungen nach sich zog.

Ihre Klage, die bis vor den Obersten Gerichtshof ging, scheiterte schlussendlich daran, dass es keine generelle Verpflichtung seitens des Zahnarztes gebe, dem Patienten eine Schutzbrille anzulegen, auch wenn in dem konkreten Fall nachgewiesen werden konnte, dass die Augenverletzung eine Folge der Wurzelbehandlung war. Die Patientin erhielt somit weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld.

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