Branchenmeldungen 05.02.2026

Zahlen & Fakten zur zahnärztlichen Existenzgründung

Das Institut der Deutschen Zahnärzte analysiert seit 1984 gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Welche Ergebnisse das aktuell ausgewertete Jahr 2024 hervorbrachte, stellt dieser Beitrag in verkürzten Ausschnitten vor.

Zahlen & Fakten zur zahnärztlichen Existenzgründung

Foto: IDZ/apoBank

Für das Jahr 2024 sind folgende zentrale Ergebnisse hervorzuheben: Die Übernahme einer Einzelpraxis war die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. 67 Prozent entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Das Investitionsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich auf 450.000 Euro, dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2019 um 27 Prozent. Rund 27 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründenden wählten die Berufsausübungsgemeinschaft. Das Investitionsvolumen für die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft betrug 429.000 Euro je Inhaber. Reine Neugründungen von zahnärztlichen Praxen sind mit einem Anteilswert von 7 Prozent inzwischen eher eine Ausnahme. Bei einer Einzelpraxisneugründung streut das Investitionsvolumen stark um den Median von 690.000 Euro. Die detaillierte Analyse verdeutlicht, dass die dynamische Entwicklung der Inves­titionsvolumina nicht allein durch Preiseffekte angetrieben wird, sondern zum Teil auch mit zunehmenden Praxisgrößen und hochtechnisierter Praxis­ausstattung zusammenhängt.

Zu Geschlecht und Alter der Existenzgründenden

Wie bereits im Vorjahr erfolgten 48 Prozent der allgemeinzahnärztlichen Neuniederlassungen im Jahr 2024 durch Frauen, 52 Prozent durch Männer. Gemessen am Frauenanteil bei den Studienabschlüssen in der Zahnmedizin (in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 65 Prozent und 69 Prozent) ist die Niederlassungsneigung von Frauen folglich spürbar geringer, und sie lassen sich generell später nieder.1 Die Altersstruktur der zahnärztlichen Existenzgründenden lässt erkennen, dass sich etwa 30 Prozent der Frauen und etwas mehr als 40 Prozent der Männer vor dem 35. Lebensjahr niederlassen.

Das Durchschnittsalter der zahnärztlichen Existenzgründer bei der Erstniederlassung betrug 36,6 Jahre (2023: 36,1 Jahre). Die männlichen Existenzgründer waren durchschnittlich 35,7 Jahre (2023: 35,1 Jahre), die weiblichen Existenzgründerinnen im Schnitt 37,6 Jahre (2023: 37,2 Jahre) alt. Die Entscheidung zur Existenzgründung wird heute generell später getroffen als noch vor 30 Jahren. Im Jahr 1995 lag das Durchschnittsalter noch bei 33,6 Jahren1; allerdings gab es damals auch noch nicht die Möglichkeit, vor einer Niederlassung noch über einen gewissen Zeitraum in Anstellung zu arbeiten.

Zur Wahl der Praxisform

Eine zentrale Frage für die Existenzgründerin bzw. den Existenzgründer ist die Wahl der geeigneten Praxisform. Die zahnärztliche Berufsausübung findet ganz überwiegend in den beiden „klassischen“ Formen der Einzelpraxis und der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) statt. Im vorliegenden Datensatz entfallen 72,5 Prozent der Finanzierungsfälle von allgemeinzahnärztlichen Existenzgründungen auf Einzelpraxen und 26,6 Prozent auf Berufsausübungsgemeinschaften. Bei der Vorliebe für eine bestimmte Niederlassungsform bestehen Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Während 30 Prozent der Männer die Niederlassung in Form einer BAG präferierten, betrug der Anteil bei den Frauen lediglich 22 Prozent. Auch bei einer Differenzierung nach dem Lebensalter sind Präferenz­unterschiede erkennbar. In der mittleren Altersgruppe (25 bis 34 Jahre) entschieden sich knapp 22 Prozent für eine Niederlassung in Form einer BAG, sei es als Neugründung, Übernahme oder Einstieg, während die diesbezüglichen Anteile in den beiden anderen Altersgruppen um etwa zehn Prozentpunkte höher lagen.

Zu Investitionsvolumina verschiedener Existenz­gründungsoptionen (Wert je Inhaber)

Bei einem Vergleich von Neugründungen und Übernahmen einerseits und Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften andererseits lassen sich unterschiedliche Größenordnungen im Hinblick auf das durchschnittlich benötigte Investi­tionsvolumen erkennen. Generell sind Neugründungen mit höheren Investitionen verbunden als Übernahmen, und innerhalb dieser beiden Niederlassungsformen ist die Existenzgründung in Form einer Einzelpraxis in der Regel jeweils teurer als eine anteilige Existenzgründung in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Quelle: Klingenberger, D. und Köhler, B.: Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2024 (InvestMonitor Zahnarztpraxis). Zahnmed Forsch Versorg 2025, 5: 03, DOI https://dx.doi.org/ 10.23786/2025-5-03

Literatur:
1 Klingenberger, D. (2018): Die zahnärztliche Niederlassung. Stand der Forschung zur Praxisgründung. Köln: Deutscher Zahnärzte Verl. DÄV (IDZ-Materialienreihe, Bd. 36).

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