Branchenmeldungen 16.10.2014
Zahn ausgeschlagen: Kissenzoff vor Gericht
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Bei einer Kissenschlacht müsse man schlichtweg aufpassen, begründete jüngst ein Richter die Klageabweisung in einem Schadensersatzfall in Köln. Der Kläger forderte aufgrund eines ausgeschlagenen Zahnes im Zuge eines beherzten „Federfightes“ eine Summe in Höhe von 4.000 Euro von seinem Kollegen.
Die Kissen flogen und verursachten wohl mehr Schaden als Freude: Während einer Firmenparty in den Kranhäusern im Rheinauhafen veranstalteten angeheiterte Angestellte in einem Showroom eine heftige Kissenschlacht, bei der sich einer der Beteiligten unglücklich einen Zahn ausschlug. Der Kläger wollte den Kissenzoff mit dem Handy aufnehmen und wurde im Zuge dessen von einem Mitstreiter beim Ausholen mit dem Kissen getroffen. Dabei schlug das Handy so hart auf die Kauleiste, dass es den Verlust eines Zahnes nach sich zog. Der verletzte Kläger wollte den Kissenschläger zur Rechenschaft ziehen und zur Kasse bitten – das Gericht lehnte im Kissenzoff jedoch die Klage ab.
Quelle: Express.de