Branchenmeldungen 17.11.2014

„Monsterbacke“ – BGH überprüft Angaben auf Kinderquark

„Monsterbacke“ – BGH überprüft Angaben auf Kinderquark

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Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute, ob Ehrmann bei der Werbung für seinen Kinderquark „Monsterbacke“ zu weit gegangen ist. Den Richtern liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale vor. Diese sieht in dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ einen Verstoß gegen EU-Recht.

Der Slogan sei „irreführend“ und wecke bei den Verbrauchern falsche Hoffnungen, argumentieren die Wettbewerbshüter. Denn der Quark enthalte viel mehr Zucker als reine Milch. Darauf sei auf der Verpackung nicht hingewiesen worden. Es ist noch nicht bekannt, ob der BGH noch am gleichen Tag sein Urteil veröffentlichen wird.

Quelle: dpa

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