Abrechnung 03.11.2015
Abrechnungsmöglichkeiten der Alterszahnvorsorge
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Durch den demografischen Wandel müssen sich das Gesundheitswesen und damit auch die Zahnärzte auf eine ansteigende Zahl älterer Menschen einstellen. Nach Bevölkerungsvorausberechnungen wird sich die Zahl der über 60-Jährigen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 7,3 Millionen auf 28,05 Millionen gegenüber 2009 (21,2 Millionen) erhöhen. Dies entspricht einem Zuwachs von 34,5 Prozent. Somit wären 37 Prozent der Einwohner über 60 Jahre.
Die älteren Patienten gehen zwar immer häufiger zum Hausarzt, die Vorsorge der Zähne wird jedoch oft vernachlässigt. Besonders bei älteren Menschen ist eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Zähne, der Mundschleimhaut und des Zahnersatzes unerlässlich. Durch die Einnahme von Medikamenten und chronische Krankheiten besteht ein erhöhtes Risiko, an Karies, Gingivitis oder Parodontitis zu erkranken. Die Fingerfertigkeit lässt im Alter nach, dies wirkt sich auf die Putztechnik und Mundpflege aus. Oft wird die Reinigung durch Zahnersatzkonstruktionen noch erschwert. Den älteren Patienten kann evtl. zu einer elektrischen Zahnbürste geraten werden. Auch die regelmäßige professionelle Zahn- und Prothesenreinigung ist zu empfehlen. Hierzu muss sich die moderne Praxis besser auf Senioren einstellen. Ältere Menschen brauchen mehr Zeit und eine konkretere Ansprache. Es empfiehlt sich, die Patienten für ein Recallsystem zu gewinnen und ihnen die Dringlichkeit der Prophylaxe nahezubringen.
Folgende Leistungen können den Patienten angeboten werden:
Mundhygienestatus | GOZ 1000 |
Kontrolle des Übungserfolgs | GOZ 1010 |
Professionelle Zahnreinigung | GOZ 1040 |
Entfernung der Zahnbeläge | GOZ 4050/4055 |
PAR-Therapie, geschlossen | GOZ 4070/4075 |
PAR-Therapie, offen | GOZ 4090/4100 |
Kontrolle nach Entfernung der Zahnbeläge | GOZ 4060 |
Subgingivale Reinigung | Analogie §6 Abs.1 GOZ |
Full Mouth Disinfection | Analogie §6 Abs.1 GOZ |
Prothesenreinigung | § 9 GOZ |
Untersuchungen und Beratungen | GOZ 0010, GOÄ 1, 5 und 6 |
Lokale Fluoridierungsmaßnahmen | GOZ 1020 |
Kontrolle, Finieren/Polieren Restauration | GOZ 2130 |
in separater Sitzung |
Um das Honorar exakt zu ermitteln, sollte der individuelle Stundensatz herangezogen werden. Nur so kann die Praxis auf Dauer wirtschaftlich und rentabel arbeiten.
Beispiel: Die geschätzte Behandlungsdauer liegt bei circa 30 Minuten. Bei einem Stundensatz von 250,00 EUR benötigt der Behandler ein Honorar von 125,00 EUR. Je nachdem, welche Ziffern berechnet werden, muss der Faktor der Leistung angepasst werden.
Fazit
Der Anteil der Senioren an der Bevölkerung wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Hierauf sollte sich die moderne Zahnarztpraxis vorbereiten. Es ist wichtig, den älteren Patienten die Bedeutung und Notwendigkeit der Zahnvorsorge ins Bewusstsein zu bringen.