Abrechnung 07.04.2015

Berechnung der Full Mouth Disinfection



Berechnung der Full Mouth Disinfection

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Mikrobieller Plaque hat einen großen Einfluss auf parodontale Erkrankungen. Eine aggressive Verlaufsform erfordert eine schnelle und gründliche Entfernung der Keime aus den Zahnfleischtaschen und der gesamten Mundhöhle. Das Ziel einer Full Mouth Disinfection ist der Versuch, durch antimikrobielle Substanzen (Chlorhexidin) die Bakterien aus der Mundhöhle weitestgehend zu entfernen. Die vollständige Munddesinfektion während der professionellen Zahnreinigung und Parodontitistherapie wird in vielen Praxen durchgeführt.

Da in der GOZ 2012 diese Leistung nicht aufgeführt wird, es sich jedoch eindeutig um eine selbstständige Leistung handelt, kann die Abrechnung nur gemäß § 6 Abs. 1 analog erfolgen. Allein der behandelnde Zahnarzt ist zuständig für die Wahl der ihm angemessenen analogen Gebührenziffer aus der GOZ oder dem nach § 6 Abs. 2 geöffneten Bereich der GOÄ. Obwohl die Wirksamkeit dieses Verfahrens durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt ist und die Berechnung durch Landes- und Bundeszahnärztekammern empfohlen wird, beanstanden Versicherungen und Beihilfestellen diese Leistung häufig. Mit dem Argument, dass es sich nicht um eine selbstständige Leistung handele oder die Full Mouth Disinfection gar medizinisch nicht notwendig sei, lehnen die Erstattungsstellen in vielen Behandlungsfällen die Kostenübernahme ab. Hier sollten Sie jedoch stets widersprechen.

So heißt es beispielsweise im aktuellen Kommentar der Bundeszahnärztekammer vom 1.10.2014 zur GOZ-Ziffer 1040 (Professionelle Zahnreinigung): „Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen: [...] Zusätzliche Reinigung der Zunge und der Wangenschleimhaut im Sinne einer Full Mouth Disinfection GOZ § 6 Abs. 1.“

Fazit

Das umfassende Behandlungskonzept mit Full Mouth Disinfection (FMD) und Full Mouth Therapy (FMT) ist fester Bestandteil der PA-, Prophylaxe- oder chirurgischen Behandlung in vielen Praxen. Die Honorierung dieser keimreduzierenden Maßnahme sollte daher auch entsprechend des individuellen Aufwands des Behandlers erfolgen. Da die Durchsetzung gegenüber den Erstattungsstellen nicht immer einfach ist, sollte auf die korrekte Erstellung der Analogziffer in der Rechnung geachtet werden.

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