Abrechnung 14.10.2022
Mögliche Gründe für PAR-Honorarkürzungen
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Seit über einem Jahr sind Zahnärzte mit der Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie beschäftigt – aktuelle Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur PAR werden jedoch noch nach den Richtlinien vorgenommen, die vor dem 1. Juli 2021 gültig waren. Bei der von mir kürzlich im Rahmen einer PAR-Prüfung beratenen Praxis ging es um eine Honorarrückforderung von circa 39.000 EUR und ich möchte im Folgenden aktuell die wichtigsten Kürzungsgründe vorstellen, damit Sie das Regresspotenzial Ihrer eigenen Karteikarteneintragungen besser einschätzen können.
Ein erstes Thema in der Prüfung ist die Röntgendiagnostik mit den folgenden exemplarischen Mängeln:
- Röntgenaufnahmen liegen nicht vor oder sind nicht ausgewertet.
- Röntgenaufnahmen wurden nicht zeitnah erstellt.
- Röntgenaufnahmen sind technisch mangelhaft/ nicht auswertbar.
- OPG wurde am Tag der PAR-Chirurgie erstellt.
Das nächste Thema ist die Vorbehandlung mit folgenden exemplarischen Kürzungsgründen:
- Vorbehandlung wurde in der Kartei nicht doku-Vorbehandlung wurde in der Kartei nicht dokumentiert.
- Vorbehandlung erst am Tag der Planerstellung durchgeführt.
- Vorbehandlung nicht abgeschlossen.
- Konservierende Maßnahmen fanden nach der PAR-Chirurgie statt.
- Zahnhalsfüllungen wurden am PAR-Termin durchgeführt.
- Zähne wurden auf Patientenwunsch nicht extrahiert (obwohl zerstört).
- Zahnersatz wurde vor der PAR-Behandlung eingegliedert.
Ferner werden natürlich Kreuzprüfungen zwischen den abgerechneten 01-Befunden und der Behandlung vorgenommen, wie zum Beispiel BEMA-Nr. P201 an zerstörten oder fehlenden Zähnen. Im weiteren Verlauf des Prüfvorgangs wird inbesondere das Vorhandensein einer Dokumentation geprüft: Wurde die PAR-Behandlung dokumentiert, wurden abgerechnete Einschleifmaßnahmen (BEMA-Nr. 108) dokumentiert, wurden Nachbehandlungen (BEMA-Nr. 111) dokumentiert?
Daneben geht natürlich auch die Compliance des Patienten und die regelmäßige Nachsorge nach der PARBehandlung im Rahmen eines Recallsystems in das Prüfergebnis ein. Da PAR-Prüfungen nach den alten Richtlinien noch eine Weile durchgeführt werden, habe ich in meinem Webinar Meins bleibt meins zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ein besonderes Augenmerk auf den Unterschied der Regressrisiken nach „alten“ und „neuen“ PAR- Richtlinien gelegt. Bitte informieren Sie sich im Internet unter www.synadoc.ch über Termine und Konditionen meines Seminarangebots.
Dieser Artikel ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 10/2022 erschienen.