Finanzen 09.11.2015

GOZ: Anstieg des Honorarvolumens



GOZ: Anstieg des Honorarvolumens

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Mit Erlass der punktuellen Überarbeitung der GOZ in 2011 wurde die Bundesregierung verpflichtet, die Auswirkungen der GOZ 2012 zu prüfen: Sie sollte dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe berichten.

„Errechnet wurde von der Bundesregierung ein Anstieg des Honorarvolumens (inklusive Material- und Laborkosten von 5,2 Prozent) in 2012 von 9,4 auf 9,9 Mrd. Euro, bzw. von 5,5 auf 6 Mrd. Euro (ohne Material- und Laborkosten 9,2 Prozent). Zahlen dieser Größenordnung finden sich auch in den Publikationen der Kostenerstatter wieder.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Ausgabenveränderungen für privatärztliche Leistungen oft nicht allein aus einer Änderung der Gebührenordnung, sondern aus einem komplexen Zusammenspiel ganz unterschiedlicher Faktoren und Gegebenheiten resultieren. Insgesamt sieht die Bundesregierung:

  • keinen akuten Handlungsbedarf,
  • eine Überschreitung der prognostizierten Kostensteigerung von 6 auf 9,2 Prozent,
  • eine erfreuliche Nachfragesteigerung nach prophylaktischen Leistungen,
  • einen erheblichen Rückgang analog abgerechneter Leistungen,
  • die Notwendigkeit einer dauerhaften Beobachtung des Leistungsgeschehens nach der GOZ.

Die PKV trägt mit 225 Mio. Euro einen Teil der um 9,2 Prozent veränderten GOZ-Honorare. 190 Mio. Euro davon werden über Zuzahlungen der privaten Haushalte getragen. Im Bereich der Mehrkostenvereinbarungen bei GKV-Versicherten wird ein Zuwachs von 7,7 Prozent gesehen (ohne PZR, Implantologie und unter Berücksichtigung eines deutlichen Mengenrückgangs).

Bewertung der Bundeszahnärztekammer

Die Berücksichtigung sachfremder und nicht mit § 15 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde im Einklang stehender Beweggründe hat dazu geführt, dass die Zahnärzteschaft bei der Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen seit Jahren von der wirtschaftlichen Entwicklung abgeschnitten war. Daran korrigiert der ausgewiesene Honorarzuwachs bei Privatleistungen um 9,2 Prozent nichts.

Hauptproblem der Novellierung im Jahr 2012 war und ist, dass der GOZ-Punktwert nicht an die Kostenentwicklung angepasst wurde. Der Punktwert hat die Funktion, den Wert der Punktzahlen im Preisgefüge anderer Dienstleistungen – ausgehend von der wirtschaftlichen Entwicklung – zu bestimmen.

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