Personalmanagement 06.06.2017

Bei Diskriminierung im Job schnell handeln: Frist beträgt zwei Monate

Bei Diskriminierung im Job schnell handeln: Frist beträgt zwei Monate

Foto: aleutie – stock.adobe.com

Wer sich von Vorgesetzten oder Kollegen etwa wegen seines Alters, Geschlechts oder seiner Herkunft diskriminiert fühlt, sollte schnell handeln. Denn grundsätzlich können Opfer einer Diskriminierung zwar Schadenersatz und eine Entschädigung verlangen. Allerdings müssen sie ihre Forderung rechtzeitig stellen - diese also innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten am besten schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin hin (Ausgabe Mai/Juni 2017).

Quelle: dpa

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