Praxiseinrichtung 19.05.2023

Moderne Böden: Welche Belagarten eignen sich für die Praxis?

Moderne Böden: Welche Belagarten eignen sich für die Praxis?

Foto: Plandent

Der richtige Fußboden trägt zur Hygiene in der Zahnarztpraxis bei und ist gleichzeitig wichtiges Gestaltungselement. Wie gut, dass es eine Reihe von Bodenbelägen gibt, die alle Ansprüche an Sicherheit, Sauberkeit und ein schönes Ambiente erfüllen. Doch welche Bodenbelagarten kommen für die Praxis infrage? Thorsten Kaltwasser, Fachberater Planung bei Plandent, sagt: „Zu den Bodenbelägen, die alle Anforderungen für Arztpraxen erfüllen, zählen Vinyl, Designboden, Linoleum, fugenloser gegossener Boden und spezieller Bio-Bodenbelag.“

Für die Bodenfestigkeit definieren die Herstellerfirmen die sogenannten Nutzungsklassen. Anhand der Nutzungsklassen lassen sich die Bodenbeläge gezielt auswählen, je nachdem, wie und mit welcher Intensität der Boden genutzt werden soll. In den Behandlungs- und Funktionsräumen einer Arzt- oder Zahnarztpraxis ist daher die Bodennutzungsklasse 33 für die mittlere bis starke Beanspruchung in öffentlichen Gebäuden vorgesehen. Laut RKI-Richtlinie müssen die Böden in diesem Bereich der Praxis außerdem fugenlos, leicht zu reinigen und desinfizierbar sein. Bezüglich der Rutschsicherheit in den Behandlungs- und Funktionsräumen, welche die Arbeits­sicherheit der Behandler sowie die Sicherheit der Patienten betrifft, ist die Rutschfestigkeit R9 vorgeschrieben.

Mögliche Bodenbeläge für die Behandlungs- und Funktionsräume

Weitverbreitet in deutschen Praxen ist Vinylbelag. Dieser ist auch als PVC (Poly­vinylchlorid) bekannt. Da ein hochwertiger PVC-Boden heute nicht mehr viel mit dem herkömmlichen PVC von der Rolle gemein hat, werden moderne Varianten gerne als Vinyl beworben. Ebenso wie Vinyl werden sogenannte Designböden bahnenweise verlegt. Um den besonderen Hygieneansprüchen in der Praxis gerecht zu werden, brauchen sie daher in den Behandlungs- und Funktionsräumen eine zusätz­liche PU-Versiegelung. Designböden sind sehr beliebt, da sie viele Optiken von Holz über Beton bis Marmor täuschend echt imitieren. So muss auch bei einem pflegeleichten Boden nicht auf eine hochwertige Optik verzichtet werden. Gegossene Böden wirken besonders elegant und modern, weil sie durchgehend verlegt werden, also ohne Fugen zwischen den einzelnen Räumen auskommen. Die Gusstechnik ist allerdings besonders aufwendig und für die Renovierung einzelner Räume nicht geeignet. Linoleum wird seit seiner Erfindung vor mehr als 150 Jahren aus natürlichen Materialien wie Leinöl, Jute und Säge­mehl hergestellt und gehört daher neben spe­ziellen Bio-Bodenbelägen zu den nachhaltigsten Optionen für den Praxisboden.

Bodenbelag in weiteren Räumen der Zahnarztpraxis

Während man in den Behandlungs- und Funktionsräumen von etwas stärkerer Abnutzung ausgeht, ist für die übrigen Praxisräume die Bodennutzungsklasse 32 für die mittlere Beanspruchung in öffentlichen Gebäuden vorgesehen. Die nicht medizinisch genutzten Räume müssen keine höheren Anforderungen an die Bodenqualität erfüllen als die Fußböden in anderen öffentlichen Gebäuden. Auch die Hygienestandards unterscheiden sich hier beispielsweise nicht von denen in Bürogebäuden oder Schulen. Daher besteht also im Empfangs- und Warte­bereich, im Flur und in der Verwaltung die Möglichkeit, noch weitere Bodenbeläge als die oben genannten einzusetzen. Gewerbliche Teppichböden, Holz- und Parkettböden oder Steinböden können hier Verwendung finden. Natürlich ist es aber genauso möglich, in der gesamten Praxis ein und denselben Bodenbelag zu verlegen, in diesem Fall muss der Belag dann logischerweise überall den Standards für die Behandlungsräume entsprechen. Für welche dieser zwei Optionen sich Inhaber entscheiden, hängt nicht nur vom persönlichen Geschmack, sondern vor allem vom Praxisdesign und den baulichen Gegebenheiten ab. „Wenn die gesamte Praxis nur einen Bodenbelag hat, sieht dies besonders modern aus und spricht für ein Praxisdesign aus einem Guss“, sagt Berater Thorsten Kaltwasser, „Das ist aber kein Muss. Nur innerhalb der Behandlungs- und Funktionsräume sollten Bodenwechsel vermieden werden.“

Die Experten  bei Plandent beraten Zahnärzte zu den geeigneten Bodenbelägen für ihre Praxis. Weitere Informationen gibt es auch auf der Plandent-Website.

Dieser Artikel ist in der ZWP Spezial erschienen.

Autor: Tomma Theophil

Mehr News aus Praxiseinrichtung

ePaper