Praxismanagement 19.03.2020
So können Jungpraxen mehr Fördermittel bekommen
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Der neue Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen junger und etablierter Unternehmen. Inwieweit dies auch für junge Zahnarztpraxen relevant ist und durchaus nützlich sein kann, erklärt der folgende Beitrag.
Zuständig für die Umsetzung des neuen Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Das Förderprogramm richtet sich an Praxen, die bereits gegründet wurden. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Ebenso können Beratungen, die schon begonnen haben, nicht mehr gefördert werden.
Jungpraxen erhalten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen mehr Fördermittel als Bestandspraxen. Hierunter fallen insbesondere die beratende Unterstützung bei der Einrichtung eines internen Qualitäts-, Hygiene- und Datenschutzmanagement durch eine akkreditierte Beratungsgesellschaft.
Wer hat Anspruch auf Fördermittel?
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an:
- junge Zahnarztpraxen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungpraxen)
- Zahnarztpraxen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandspraxen)
Die Praxen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Das bedeutet, dass die beantragenden Praxen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen dürfen, der Jahresumsatz nicht mehr als 50 Mio. Euro überschreitet und in den letzten drei Steuerjahren keine Fördermittel beantragt wurden. Als Gründungsdatum zählt bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Was kann gefördert werden?
Die Beratung für Jung- und Bestandspraxen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
- Allgemeine Beratungen: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Hierunter fällt insbesondere die Einrichtung eines internen Qualitäts-, Hygiene- und Datenschutzmanagementsystems.
- Spezielle Beratungen: Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören unter anderem Beratungen von Zahnarztpraxen, die von einer Zahnärztin geführt wird.
Alle Praxen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage 4.000 Euro oder 3.000 Euro) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung erbracht, die Beratungsleistung vom akkreditierten Berater durchgeführt und in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
Wer darf in den Praxen die Beratungen durchführen?
Selbstständige Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 Prozent) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, sind im Förderverfahren zugelassen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.
Welche Nachweise müssen eingereicht werden?
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:
- Ausgefülltes und von der Praxis eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- Von der Praxis ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU
- Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungpraxen)
- Beratungsbericht
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars
Unser Tipp
Praxen, die noch kein internes Qualitäts-, Hygiene- und/oder Datenschutzmanagementsystem eingeführt haben oder mit dem vorhandenen System unzufrieden sind, können sich gerne an uns wenden. In nur einem Tag pro Managementsystem werden wir gemeinsam ein maßgeschneidertes Qualitäts-, Hygiene- und Datenschutzmanagementsystem einführen. Dazu haben wir ein langjähriges Beratungskonzept entwickelt. Die oben beschriebenen Fördermittel werden wir für Ihre Praxis beantragen.
Der Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.
Foto Teaserbild: Chaosamran_Studio – stock.adobe.com