Recht 01.05.2016

Das Antikorruptionsgesetz – was sich ändert, was bleibt

Das Antikorruptionsgesetz – was sich ändert, was bleibt

Foto: © vege - fotolia.com

Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen kommt. Und es verschärft einiges. Was genau erfahren Ärzte, Zahnmediziner und Dentallabore in drei Informationsveranstaltungen. Veranstalter ist die Health AG, eine Finanz- und Factoringdienstleisterin für den Gesundheitsmarkt.

Gemeinsam mit den Medizinanwälten von „Lyck + Pätzold. Healthcare . recht” beleuchtet die Health AG das neue Antikorruptionsgesetz mit seinen rechtlichen und finanziellen Folgen:

  • Was wird künftig strafbar?
  • Was bleibt erlaubt und wo liegt die Grenze zum Strafrecht?
  • Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Medizinern bleiben rechtens – welche zwischen Medizinern und Industrie oder Handel?

Termine

  • 08.06.2016, Düsseldorf
  • 15.06.2016, Frankfurt a. M.
  • 22.06.2016, Hamburg

Die Informationsveranstaltungen finden jeweils von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr statt und sind kostenfrei. Bei Interesse einfach per E-Mail anmelden: event@healthag.de – weitere Informationen folgen mit der Anmeldebestätigung.

Über die Health AG

Die EOS Health Honorarmanagement AG – kurz Health AG – ist eine moderne Finanzdienstleisterin für die Gesundheitsbranche. Sie konzipiert Finanzlösungen für Kliniken, Ärzte, Zahnärzte, Labore und weitere Unternehmen im Gesundheitssektor. Die Health AG ist spezialisiert auf das Modulare Factoring. Hierzu gehören: Übernahme der Patienten-Buchhaltung, Vorfinanzierung der Honorarforderungen, Übernahme des Zahlungsausfallrisikos und effektive Ratenzahlungsangebote für Patienten. Als Tochter der EOS Gruppe Hamburg gehört sie zur Otto Group.

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