Recht 17.04.2014
Drohende Insolvenz rechtfertigt keine Kündigung von Azubis
Auszubildende sollten wissen, dass eine drohende Insolvenz ihres Arbeitgebers nicht ausreicht, um ihnen zu kündigen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Betrieb bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stillgelegt wird.
Darauf sollten Jugendliche aber nicht warten. Verliert eine Firma immer mehr Aufträge und entlässt die ersten Mitarbeiter, leidet darunter häufig auch die Ausbildung, berichtet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in seiner Zeitschrift „Position“ (Ausgabe 2/2014).
Geraten Lehrlinge in diese Situation, wenden sie sich am besten so rasch wie möglich an die Arbeitsagentur des Ortes sowie an die zuständige Kammer. Möglicherweise gibt es ein anderes Unternehmen, in dem Jugendliche ihre Ausbildung fortsetzen können. Unter Umständen ist das sogar möglich, ohne dass sie dabei Zeit verlieren. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Ausbildung nicht länger als vier bis acht Wochen unterbrechen.
Quelle: dpa