Recht 04.05.2023
Kaffeepause in der Arbeitszeit rechtfertigt fristlose Kündigung
Vorsicht bei der Kaffeepause: Wer während der Arbeitszeit einen Kaffee trinken geht, riskiert im ungünstigsten Fall seinen Job. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat eine fristlose Kündigung für rechtens erklärt, weil eine Raumpflegerin sich nicht ausgestempelt hatte. Die Raumpflegerin hatte sich zu Beginn ihrer Arbeitszeit eingestempelt und war kurz danach im gegenüberliegenden Lokal einen Kaffee trinken gegangen, ohne sich auszustempeln. Als der Chef sie darauf ansprach, leugnete sie dies zunächst, gab es aber später zu. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos, was von der Raumpflegerin angefochten wurde. Das LAG entschied jedoch, dass die Kündigung rechtens war, da ein vorsätzlicher Missbrauch der Stempeluhr einen Vertrauensbruch darstellt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt (Az.: 13 Sa 1007/22). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an.
Abmahnung war nach Vertrauensbruch auch nicht nötig
Auf den ersten Blick hört es sich nach einer Bagatelle an: Kaffeepause von zehn Minuten während der Arbeitszeit und schon wird eine fristlose Kündigung fällig. Wie kann das sein? Es geht um Grundsätzliches wie Vertrauen im Arbeitsverhältnis. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zum vorliegenden Fall zusammen:
- Eine Raumpflegerin hatte sich zu Beginn ihrer Arbeit eingestempelt und ging dann in ein nahgelegenes Café, um einen Kaffee zu trinken. Dabei stempelte sie sich an der Arbeitszeiterfassung jedoch nicht aus.
- Ihr Chef bemerkte den Kaffeegang und konfrontierte die Raumpflegerin damit. Zunächst leugnete sie das Fehlverhalten. Erst als der Chef ihr Beweisfotos auf seinem Handy zeigte, gab sie das Fehlverhalten zu.
- Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos, obwohl die Frau einen Grad der Behinderung von 100 Prozent hatte.
- Das Inklusionsamt hatte ihre Zustimmung zur Kündigung gegeben.
- Die Raumpflegerin klagte gegen die Entscheidung und argumentierte, dass es sich um ein einmaliges Vergehen gehandelt habe.
- Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass die Kündigung rechtmäßig war. Ein vorsätzlicher Missbrauch der Stempeluhr sei ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Der Vertrauensbruch sei enorm, da der Arbeitgeber auf eine korrekte Arbeitszeitdokumentation durch seine Mitarbeiter angewiesen sei. Obwohl es sich nur um etwa zehn Minuten handelte, sei eine Abmahnung entbehrlich, da dies laut Gericht nicht dazu führen würde, dass die Beschäftigte ihr Verhalten ändert.
Fazit
Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt das Urteil wie wichtig am Arbeitsplatz ehrliches Verhalten ist. Entscheidend für das Urteil war auch, dass die Klägerin zuerst den Betrug geleugnet hatte. Das Gericht wertet das als schwerwiegenden Vertrauensbruch.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH