Recht 01.06.2015
Mitarbeiter müssen Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Nicht ausreichend ist es zum Beispiel, erst im Laufe des Vormittags oder gegen Mittag beim Chef anzurufen, wenn man morgens anfangen muss. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin.
Machen Arbeitnehmer das, droht ihnen im schlimmsten Fall sogar eine Abmahnung. Denn der Arbeitgeber hat keine Chance, rechtzeitig Ersatz zu organisieren. Während der Krankschreibung sind sie außerdem verpflichtet, alle Tätigkeiten zu unterlassen, die eine Genesung gefährden.
Quelle: dpa