Recht 07.08.2025

Social Media in der ZAP: Chancen, Grenzen und praktische Tipps



Der professionelle Einsatz von Social Media gehört in den meisten Zahnarztpraxen mittlerweile zum Standardrepertoire, etwa zur Patienteninformation, Imagepflege oder Gewinnung neuer Patienten. Die digitale Multiplikatorenwirkung verspricht große Reichweite, birgt jedoch auch rechtliche Risiken – von unzulässiger Werbung über Datenschutzverstöße bis hin zu urheberrechtlichen Problemen.

Social Media in der ZAP: Chancen, Grenzen und praktische Tipps

Foto: Laura Reyero/ADDICTIVE STOCK – stock.adobe.com

Viele Praxisinhaber fragen sich deshalb: Bis zu welchem Punkt ist die Werbung erlaubt, und wo beginnen die rechtlichen Risiken? Nachfolgend finden Sie einen kompakten Überblick.

Warum überhaupt Social Media für Zahnarztpraxen?

  • Reichweite steigern: Mit Accounts auf Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube können schnell und zielgerichtet inte­ressierte Patien­ten angesprochen werden.
  • Fachkompetenz zeigen: Fachbeiträge, Praxis-Insights oder Patientenfragen vermitteln Expertise und bauen Vertrauen auf.
  • Praxiseinblicke und Patientenbindung: Bilder vom Praxisalltag, Teamvorstellungen oder Informationen zu neuen Geräten tragen zur Markenbildung bei.

Häufige Problemfelder in der Praxis

  • Unzulässige Vorher-Nachher-Bilder
    Bei rein ästhetischen Behandlungen (zum Beispiel Bleaching, Veneers) wählen manche Praxen noch immer Vorher-Nachher-Fotos, um ästhetische Erfolge zu demonstrieren. Das birgt ein hohes
    Abmahnrisiko.
  • Irreführende Werbeaussagen
    Slogans wie 100 Prozent Erfolg oder garantiert schmerzfrei suggerieren ein sicheres, risikofreies Ergebnis – und gelten als wettbewerbswidrig.
  • Fehlende oder unklare Kennzeichnung von Werbekooperationen
    Unterlassene oder unklare Hinweise auf „Werbung“ oder „Anzeige“ bei Influencer-Marketing und Testimonials führen zu Abmahnungen und Imageschäden.
  • Datenschutzverstöße
    Ob Patientenanfragen, Chatverläufe oder Fotos: Werden diese ohne schriftliche, DSGVO-konforme Einwilligung veröffentlicht, drohen hohe Bußgelder und Vertrauensverlust bei Patienten.

Praktische Umsetzung: Vier Tipps für den sicheren Social-Media-Auftritt

1. Inhalte und Ziele definieren
Klare Schwerpunkte formulieren: Praxisnews, fachliche Beiträge oder Vorstellung des Teams – immer mit Blick auf zulässige Werbung.

2. Vorher prüfen, dann posten
Keine Heilversprechen oder rein ästhetischen Vorher-Nachher-Fotos. Bei Unsicherheiten lieber Erklärvideos oder Textbeiträge verwenden.

3. Korrekte Kennzeichnungen
Sobald eine Gegenleistung erfolgt (Rabatt, Honorar, Sachleistung), Beiträge als „Werbung“ kennzeichnen.

4. DSGVO genau beachten
Patientenabbildungen und persönliche Nachrichten nur mit schriftlicher Einwilligung verwenden. Einwilligungen unbedingt archivieren.

Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt, was nicht?

Heilmittelwerbegesetz (HWG) und Berufsordnung:
Das HWG definiert klare Grenzen für die Werbung im medizinischen Bereich. Vor allem § 11 HWG regelt, dass bildliche Vorher-Nachher-Darstellungen bei nicht medizinisch indizierten, rein ästhetischen Eingriffen unzulässig sind. Verstöße können kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen. Zusätzlich schränken die Berufsordnungen der Länder übermäßige und irreführende Werbeformen ein.

Influencer-Marketing und Testimonials:

Influencer-Kooperationen sind möglich, solange deutliche Kennzeichnungen als „Werbung“ oder „Anzeige“ erfolgen. Dasselbe gilt für echte Patientenstimmen (Testimonials): Sie dürfen verwendet werden, sofern sie keine Heilversprechen beinhalten und kein irreführender Eindruck entsteht. Auch hier ist auf formale Einwilligungen zu achten, damit es nicht zum Verstoß gegen den Datenschutz oder die Heilmittelwerbevorschriften kommt.

Datenschutz (DSGVO) und Einwilligung

Um Patientenfotos oder Videos aus dem Praxisalltag (zum Beispiel über Instagram oder Facebook) zu veröffentlichen, ist im Vorfeld stets eine DSGVO-konforme Einwilligung erforderlich. Diese sollte schriftlich eingeholt und praxisintern archiviert werden. Schon eine Nahaufnahme des Mundbereichs kann personenbezogene Daten enthalten, wenn sie Rückschlüsse auf den Patienten zulässt.

Fazit

Chancen nutzen, aber rechtssicher

Zahnärzte können mit einem professionellen Social-Media-Auftritt das Patientenvertrauen stärken und moderne, sympathische Praxiseinblicke geben. Allerdings muss das Werbe- und Datenschutzrecht jederzeit im Blick bleiben. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen und außerdem eine interne Compliance-Checkliste anlegen – so bleiben Gestaltungsspielraum und Rechtssicherheit in der Praxis in bester Balance.

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis


Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Seit mehr als 29 Jahren ist die ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis das Wirtschaftsmagazin für den Zahnarzt. Als GeneralInterest-Titel deckt die ZWP das gesamte Spektrum der erfolgreichen Praxisführung ab. Mit zwölf Ausgaben pro Jahr (zwei Doppelausgaben) und einer Auflage von 40.800 Exemplaren zählt sie zu den frequenz- und auflagenstärksten Titeln und gehört zweifellos zu den am meisten beachteten Informationsquellen im Dentalmarkt.

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