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Die Behandlung einer Eckzahnverlagerung erfordert in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Diagnose und vom Ausmaß der Verlagerung ein koordiniertes und nicht selten interdisziplinäres Vorgehen des Zahnarztes, des Kieferchirurgen und des Kieferorthopäden.
zum ArtikelAbb. 1a: Digitalvolumentomografie bei einem Patienten mit einem verlagerten mittleren Schneidezahn.
Abb. 1b: Digitalvolumentomografie bei einem Patienten mit einem verlagerten mittleren Schneidezahn.
Abb. 2a: Titan-Knöpfchen mit Titan-Kette nach Watted (Dentaurum).
Abb. 2b: Bildung eines Mukoperiostlappens und Freilegung der Krone. Fixierung des Attachments mittels lichthärtenden Kunststoffs nach Vorbehandlung mit Schmelz-Ätz-Technik.
Abb. 2c: Reponierter und vernähter Lappen (geschlossene Elongation).
Abb. 2d: Bildung eines symmetrischen Mukoperiostlappens unter Umschneidung des Foramenincisivum – paramarginaler Schnittführung, Fixierung des Attachments.
Abb. 2e: Reponierter und vernähter Lappen.
Abb. 3a: Aufsicht des Palatal-Bar mit Wirkungsrichtung der Ausleger in der Horizontalen. Blau: passiver Zustand; rot: aktivierter Zustand (an das Attachment gebunden).
Abb. 3b: Innenansicht des Palatal-Bar mit Wirkungsrichtung der Ausleger in der Vertikalen. Blau: passiver Zustand; rot: aktivierter Zustand (an das Attachment gebunden).
Abb. 4: Modifikation des Palatal-Bar für den gleichzeitigen Einsatz von Teilbögen. Blau: passiver Zustand; rot: aktivierter Zustand (an das Attachment gebunden).
Abb. 5: Lachaufnahme einer 16-jährigen Patientin vor der Behandlung; ästhetische Beeinträchtigung aufgrund der Zahnfehlstellungen, der Persistenz von Zahn 53 und des „Gummy Smile“.
Abb. 6a–c: Klinische Situation in Okklusion; distale Okklusionsverhältnisse auf beiden Seiten, tiefer Biss, Kreuzbiss an Zahn 12 und Mittellinienabweichung nach links aufgrund der im Oberkiefer nach rechts überwanderten Mitte.
Abb. 6d: Aufsicht der beiden Zahnbögen; distale Okklusionsverhältnisse auf beiden Seiten, tiefer Biss, Kreuzbiss an Zahn 12 und Mittellinienabweichung nach links aufgrund der im Oberkiefer nach rechts überwanderten Mitte.
Abb. 6e: Aufsicht der beiden Zahnbögen; distale Okklusionsverhältnisse auf beiden Seiten, tiefer Biss, Kreuzbiss an Zahn 12 und Mittellinienabweichung nach links aufgrund der im Oberkiefer nach rechts überwanderten Mitte.
Abb. 7: Das OPG zeigt die palatinale Verlagerung und Retention von Zahn 13 mit Persistenz des Zahnes 53.
Abb. 8: Die Oberkiefer-Aufbissaufnahme zeigt die Position des verlagerten Eckzahnes und seine Nähe zu den Wurzeln der Frontzähne.
Abb. 9: Die FRS-Aufnahme zeigt die Situation vor Behandlungsbeginn; auffallend sind der impaktierte Eckzahn und der tiefe Biss.
Abb. 10: Zustand nach anfänglicher Mobilisierung des Eckzahnes mittels Palatal-Bar mit Ausleger.
Abb. 11a-c: Die Extraktion der ersten Prämolaren wurde erst durchgeführt, nachdem sicher war, dass der verlagerte Eckzahn bewegt werden konnte; eingegliederte festsitzende Apparatur.
Abb. 11d: Die Extraktion der ersten Prämolaren wurde erst durchgeführt, nachdem sicher war, dass der verlagerte Eckzahn bewegt werden konnte; eingegliederte festsitzende Apparatur.
Abb. 12: Gummiketten vom Attachment des Eckzahnes zu den benachbarten Zähnen. Mittels Druckfeder wird der noch nötige Platz für den Eckzahn gehalten bzw. geschaffen.
Abb. 13: Zur endgültigen Einstellung des Eckzahnes wurde ein Bracket geklebt und direkt an einen schwachen Bogen anligiert.
Abb. 14a: Situation in Okklusion nach Einstellung des Eckzahnes in den Zahnbogen.
Abb. 14b: Situation in Okklusion nach Einstellung des Eckzahnes in den Zahnbogen.
Abb. 14c: Situation in Okklusion nach Einstellung des Eckzahnes in den Zahnbogen.
Abb. 14d: Ober- und Unterkieferaufsicht: harmonische, lückenlose Zahnbögen.
Abb. 14e: Ober- und Unterkieferaufsicht: harmonische, lückenlose Zahnbögen.
Abb. 15a und b: Gesunde Parodontalverhältnisse sowohl von bukkal als auch von palatinal. Ausreichend breite befestigte Gingiva.
Abb. 16: OPG zum Behandlungsende.
Abb. 17: a) „Gummy Smile“
Abb. 17: b) Die Kronen der Frontzähne sind verkürzt. Die sichtbare Kronenbreite ist größer als die Kronenlänge,was eine deutliche Verschlechterung der Ästhetik bedingt.
Abb. 18a: Klinische Situation nach Gingivoplastik; harmonische Relation von Kronenlänge zu Kronenbreite bei physiologischer Taschensondierungstiefe.
Abb. 18b: Klinische Situation nach Gingivoplastik; harmonische Relation von Kronenlänge zu Kronenbreite bei physiologischer Taschensondierungstiefe.
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