Die Verwendung von Amalgam als Füllungsmaterial ist zwar rückläufig, ein nachhaltiger Rückgang bei den Entsorgungsmengen kann allerdings nicht bestätigen werden. Das Entsorgen dieses ganz speziellen Abfalls ist also ein Thema und wird auch künftig ein Thema sein.
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Ist der Handel verpflichtet medizinische Elektrogeräte zurückzunehmen und kostenfrei zu entsorgen? Die ZWP-Autorin Carola Hänel beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit relevanten Fragen zu Medizingeräten, die als B2B-Geräte eingestuft sind.
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Dass Elektrogeräte nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden, ist selbstverständlich. Die Entsorgung von medizinischen Elektrogeräten, insbesondere von Großgeräten wie Behandlungseinheiten und Röntgengeräten, wird häufig über den Handel organisiert.
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Erst seit einigen Jahren gibt es in Deutschland eine Recycling-Technologie für Amalgam. Heute gibt es ein sehr aufwendiges Recyclingverfahren für Amalgamschlämme, das im wesentlichen aus den drei Schritten Entwässern, Entquecken und Scheiden besteht.
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Am 24.10.2015 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) novelliert. Erstmals wird der Handel auch in die Pflicht genommen und seitdem ist das Thema wesentlich präsenter. Auch für die Dentalbranche ist das ElektroG relevant.
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Regelmäßig müssen bei der Nassfilmentwicklung von Röntgenaufnahmen Entwickler und Fixierer getauscht werden. Es gibt eine hervorragende Möglichkeit, Sekundärrohstoffe aus verbrauchten Röntgenchemikalien zurückzugewinnen und ein neues Produkt herzustellen.
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Der erste Teil der Serie gibt einen Überblick über das 1 x 1 der Entsorgung von dentalmedizinischen Abfällen. In den weiteren Folgen erläutert die Autorin, wie aus fast jedem der Abfälle verschiedene Rohstoffe zurückgewonnen werden und ein ganz neues Produkt entstehen kann.
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