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Dr. Ralf Großbölting

kwm – kanzlei für wirtschaft und medizin
Berlin, Münster, Hamburg, Bielefeld


Deutschland
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Kurzvita

  • 1993-1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • 1992-1993 Studium an der Fernuniversität Hagen: Europäisches Wirtschaftsrecht, Recht für Wirtschaftswissenschaftler
  • 1997-2000 Studium der Volkswirtschaftslehre in Münster
  • 1998-2000 Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf/Landgericht Essen
  • 1999/2000 Tätigkeit in amerikanischer Anwaltskanzlei in Frankfurt
  • Seit 2000 als Rechtsanwalt in Berlin niedergelassen
  • 2007 Promotion im Medizinrecht zum Dr. jur. am Lehrstuhl für Sozialrecht bei Prof. Dr. E. Schnapp (Universität Bochum)
  • Langjährige Referententätigkeit, zahlreiche Veröffentlichungen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen

Artikel auf ZWP online

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Abrechnung 28.02.2011

Nichts als Ärger mit der PKV?

Wenn die vom Zahnarzt in Rechnung gestellten Leistungen von der privaten Versicherung nicht anerkannt werden, muss er den meist irritierten Patienten beruhigen und sich mit der Versicherung auseinandersetzen. Welche Rechte und Pflichten hat der Zahnarzt und wie weit reichen die Prüfungsrechte der Versicherung? weiterlesen
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Recht 06.10.2010

Der werbende Zahnarzt

Erlaubte Informationen und berufswidrige Werbung In unserem Dienstleistungszeitalter möchte sich natürlich auch der Arzt seinen (potenziellen) Patienten präsentieren und diesen informieren. Dabei ist es dem Arzt grundsätzlich erlaubt zu werben. In welcher Art und Weise Ärzte werben dürfen, ist zum einen standesrechtlich in den Berufsordnungen geregelt und zum anderen im Heilmittelwerbegesetz und im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. In diesem Beitrag werden dabei die Möglichkeiten und weiterlesen
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Recht 06.08.2009

Das juristische A und O des Marketings

Ob es die Aufhebung der (Wettbewerb beschränkenden) Zulassungssperren für die Zahnärzte, die neue fallzahlbezogene Vergütung der Ärzte ab 2009 oder der Kampf um die Privatpatienten ist: Viele Aspekte sprechen für ein modernes Marketing, welches die klassischen Vorgehensweisen (zuweisende Kollegen, Mundpropaganda etc.) ergänzt. Es reicht heute – dies mag man bedauern – nicht mehr aus, allein eine gute, qualitativ hochwertige und gegebenenfalls preisgünstige Leistung anzubieten. Dem (Zahn-)Arzt weiterlesen

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