Branchenmeldungen 30.05.2022

Ich kaufe ein „E“ wie EBZ: Aus HKP wird EBZ

Ich kaufe ein „E“ wie EBZ: Aus HKP wird EBZ

Foto: solutio

Der HKP ist das Medium, um beim Zahnersatz die Behandlung zu dokumentieren und entstehende Kosten zu planen. Gleichzeitig dient er bei gesetzlich Versicherten für die spätere Berechnung der Kostenübernahme der Krankenkasse (KK) und des Eigenanteils. Doch der Prozess von der Erstellung des Therapieplans über die Genehmigung bis hin zur Abrechnung ist umständlich. Deswegen bekommt er neben einem neuen Namen auch eine Generalüberholung.

Einfacher & schneller

Mit dem EBZ wird der gesamte Vorgang digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt. Gleichzeitig ist das EBZ die Telematik-Anwendung für Zahnarztpraxen. Waren bisher mit Zahnarzt, Patient und KK noch drei Parteien involviert, reduziert sich dies nun auf zwei, indem der Zahnarzt mittels Kommunikation im Medizinwesen (KIM) den Antrag direkt aus der Zahnarztsoftware wie z B. charly by solutio an die KK übermittelt. Gemäß Bundesmantelvertrag für Zahnärzte müssen Sie daher alle erforderlichen Module Ihres PVS-Herstellers ab dem 01.07.2022 anschaffen und einsetzen. Dann dürfen Anträge ausschließlich digital gestellt und nur in Ausnahmefällen auf das bisherige Papierverfahren ausgewichen werden.

Kostenerstattung

Seitens Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband erfolgt eine Kostenbeteiligung für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb. Das betrifft auch Kosten, die entstehen, wenn Zahnarztpraxen TI-Anwendungen wie das NFDM, ePA oder eAU einführen. So gibt es z. B. eine einmalige TI-Startpauschale in Höhe von 900 € für notwendige Anschlüsse, Anpassungen etc. in der Startphase der Einführung der TI. Zudem gibt es Kostenerstattungen für einzelne Komponenten der TI. So wird z. B. die Einführung des NFDM einmalig mit 150 € sowie darüber hinaus mit einem monatlichen Betriebskostenzuschlag je Konnektor in Höhe von 1,50 € bezuschusst. Derzeit ist die Höhe der Kostenbeteiligung für die Einführung des EBZ noch nicht bekannt. Für die Beantragung ist die Anschaffung der Module nachzuweisen.

Noch mehr Informationen zum EBZ finden Sie hier.

Quelle: solutio

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