Branchenmeldungen 20.11.2013
Kirschkern in der Konfitüre – Versicherung muss Zahnschaden zahlen
Wer sich beim Biss in ein Konfitüre-Brot einen Zahn abbricht, kann mit Schadensersatz durch die Unfallversicherung rechnen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts hervor. Anders als beim Biss in ein Gebäck oder Produkt, bei dem man gezielt mit harten Inhaltsstoffen rechnen muss, sollte man bei Konfitüre nicht davon ausgehen, auf einen Stein zu beissen.
Eine Frau aus der Waadt hatte das hausgemachte Produkt bereits zuvor konsumiert und bis dato keine Steinreste festgestellt. Deshalb müsse sie nicht mit Vorsicht in ihr Brot beissen. Die Unfallversicherung kann sich nicht auf dieses Argument berufen und muss zahlen.
Quelle: SRF