Branchenmeldungen 19.08.2022
TI: Pauschale deckt Kosten für Konnektoraustausch
Das Bundesschiedsamt hat den Praxen für den Konnektoraustausch eine Pauschale von 2.300 Euro zugesprochen. Der Hersteller CompuGroup Medical (CGM), Anbieter der KoCoBox, hat daraufhin mit einer Kostensenkung reagiert. Praxen zahlen für den Wechsel der Geräte damit nur so viel, wie sie erstattet bekommen. Ein Bericht des c’t-Magazins führte darüber hinaus zu einer Debatte darüber, ob ein Konnektoraustausch überhaupt in jedem Fall nötig ist und ob nicht auch eine Softwarelösung genügt. Die KBV forderte von der gematik daraufhin eine erneute Bewertung der Sachlage.
2.300 Euro – diesen Betrag erhalten Praxen für den Konnektoraustausch. Festgelegt wurde die Summe vom Bundesschiedsamt, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte. Die festgelegte Pauschale war zunächst nicht kostendeckend. Denn CGM hatte den ersten Preis für den Konnektoraustausch mit 2.770 Euro veranschlagt. Doch das Unternehmen reagierte umgehend mit einer Kostensenkung auf die neueste Entwicklung und teilte mit, dass Praxen nur so viel für den vorgeschriebenen Konnektoraustausch bezahlen, wie sie erstatten bekommen, also 2.300 Euro. Dies gelte auch für bestehende Bestellungen und Auslieferungen. Im Jahr 2022 sind ausschließlich die Konnektoren der CGM (KoCoBox) vom Austausch betroffen.
Die KBV hatte das Bundesschiedsamt angerufen, da eine Einigung mit den Krankenkassen nicht möglich war. Diese wollten zunächst nur einen Bruchteil der Kosten für den laut gematik nötigen Geräte-Wechsel übernehmen. Weiterer Streitpunkt war die Höhe der Pauschalen für das aktuelle Konnektor- und Software-Update, mithilfe dessen neue Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA 2.0) genutzt werden können.
Was beinhaltet die Pauschale?
Die vom Bundesschiedsamt festgelegte Pauschale von 2.300 Euro umfasst:
- Austausch des Konnektors
- Entsorgung des Altgerätes
- Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard) in den Konnektor
- Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal
Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft, werden für den Austausch der Karte jeweils 100 Euro gezahlt. Sofern die Sicherheitsmodulkarte eines Kartenterminals außerhalb dieser Frist ausgetauscht werden muss, werden ebenfalls 100 Euro je Kartenterminal gezahlt.
c‘t-Bericht heizt Debatte an
Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte Ende Februar 2022 den Austausch der Konnektoren beschlossen. Grundlage sei laut KBV die Aussage der gematik gewesen, dass es nach Rücksprache mit den Herstellern und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik keine Möglichkeit gäbe, ein Zertifikat neu in den Konnektor einzubauen, damit dieser bis zum Übergang in die TI 2.0 betriebsfähig bleibe und bis dahin nicht noch einmal ausgetauscht werden müsste. Jüngst hatte jedoch ein Artikel des c’t-Magazins (heise-Verlag) die Notwendigkeit des Konnektoraustauschs infrage gestellt – und eine Softwarelösung ins Feld geführt: Die c’t-Mitarbeitenden hatten einen Konnektor (KoCoBox, 2017 vom Hersteller CGM bereitgestellt) geöffnet, um zu prüfen, „ob es nicht anders geht“, und stellten fest: Die gerätespezifischen Security Module Cards (gSMC-K) konnten problemlos entfernt und wieder eingesetzt werden – der Konnektor arbeitete anschließend ohne Probleme, heißt es in dem Beitrag. Auf der gSMC-K befinden sich die Krypto-Zertifikate, die nach fünf Jahren auslaufen – der Konnektor kann sich ohne gültiges Zertifikat nicht mehr mit der TI verbinden.
Laut c’t wurde mit dem Versuch die Hersteller-Aussage widerlegt, die Zertifikate seien in den Konnektoren fest verbaut und könnten aus Sicherheitsgründen nicht entfernt oder ersetzt werden, ein Austausch sei daher technisch nicht möglich. In den Konnektoren der zwei anderen Konnektoren-Hersteller RISE und Secunet sind ebenfalls gSMC-K-Karten verbaut, die jedoch nicht getauscht werden müssten, da beide Konnektoren eine Zertifikatsverlängerung per Software unterstützen, recherchierte die c’t bei den Herstellern. Hauptkritikpunkt im c’t-Artikel waren neben dem anfallenden Elektroschrott auch, dass der „offenbar vermeidbare Hardware-Austausch dem Gesundheitssystem unnötig viel Geld“ entziehe.
Stellungnahme der gematik
Die gematik reagierte in einer Stellungnahme auf die heise/c‘t-Berichterstattung: „Die im Bericht von heise/c’t vorgeschlagene Lösung, die gSMC-K auszutauschen, ist unserer Einschätzung nach keine Lösung für den Einsatz in den Praxen, da unter anderem die Sicherheitsvorgaben verletzt werden. Wie uns auf Anfrage bei allen Herstellern nochmals bestätigt wurde, ist der geschilderte Austausch der gSMC-K zudem technisch nicht möglich. Es liegt demnach die Vermutung nahe, dass bei dem im Artikel beschriebenen Entfernen der gSMC-K dieselbe (!) Karte auch wieder in den Konnektor hineingesteckt wurde – demnach also kein Austausch der Karte selbst stattfand. Wäre dies der Fall, so ist es auch nicht verwunderlich, dass der Konnektor danach weiterhin funktionierte, schließlich hat sich an seiner Konfiguration nichts geändert. Festzuhalten bleibt: Der Austausch einer gSMC-K-Karte im Konnektor ist laut übereinstimmender Herstellerangaben nicht möglich.“
Weiter heißt es, die Gesellschafter der gematik hätten sich bei ihrer Versammlung Ende Februar 2022 für eine sichere, risikoarme und wirtschaftliche Umsetzung entschieden. Die KBV hat sich „vor dem Hintergrund neuerer Hinweise“, dass es doch möglich sei, Zertifikate neu in den Konnektor einzubauen, an die gematik gewandt. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel forderte am 21. Juli in einem Schreiben an gematik-Chef Dr. Markus Leyck Dieken „eine schnellstmögliche klarstellende Bewertung“.
Weitere Finanzierungspauschalen
Die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte enthalten auch eine Erstattungsregelung für aktuelle Updates im Zusammenhang mit der ePA. Folgende Pauschalen erhalten Praxen:
- Konnektor-Update (PTV 5), steht unabhängig vom Austausch der Geräte an: 250 Euro
- ePA-2-Software-Update: 200 Euro
- Zuschlag zur Betriebskostenpauschale für den Konnektor: 2 Euro je Quartal
- ePA-2-Betriebskostenpauschale für Software-Update: 3,50 Euro je Quartal
- Da nach Angaben der gematik die ersten Konnektoren bereits im Februar 2022 mit dem Update auf den PTV-5-Konnektor für die ePA 2.0 ausgestattet wurden, treten diese Pauschalen rückwirkend zum 1. Februar 2022 in Kraft.
In diesen Punkten konnte die KBV einen Erfolg verbuchen und sich gegen die Krankenkassen durchsetzen, die nur für das Konnektor-Update eine Pauschale zahlen wollten, die ehemals auch noch unter der nun festgelegten Summe lag. KBV und GKV-Spitzenverband müssen als Vertragspartner nun die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (Anlage 32 zum BMV-Ä) umsetzen. Darin ist festgelegt, auf welche Kostenpauschalen Praxen im Zusammenhang mit der TI Anspruch haben.
Informationen zur Auszahlung
Die erhöhten Pauschalen für die Erstausstattung treten rückwirkend zum Q1/2022 in Kraft. Praxen, die bereits die Pauschalen beantragt und ausgezahlt bekommen haben, erhalten eine Nachzahlung über den Differenzbetrag. Die erhöhten Pauschalen für NFDM/eMP, KIM, eRezept und ePA treten rückwirkend zum 1. April 2022 in Kraft. Praxen, die bereits die Pauschalen beantragt und ausgezahlt bekommen haben, erhalten eine Nachzahlung über den Differenzbetrag. Die Pauschalen für die ePA 2.0 treten rückwirkend zum 1. Februar 2022 in Kraft. Die Beantragung und Auszahlung der Pauschalen für die ePA 2.0 sind derzeit noch in Klärung.
Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein