Branchenmeldungen 14.09.2016

Zahnarzt praktizierte trotz Berufsverbot: 1’800 Franken Strafe



Zahnarzt praktizierte trotz Berufsverbot: 1’800 Franken Strafe

Foto: © niroworld – fotolia.com

Bereits seit einigen Jahren streitet sich ein ehemaliger Zahnarzt mit den Schweizer Gerichten: Erst im Juli wurde er von der Vorinstanz zu einer Geldstrafe von 5’600 Franken verurteilt. Dieses Urteil hat das Kantonsgericht St. Gallen nun abgemildert.

Der Rechtsstreit begann 2012 mit dem Einreichen einer Aufsichtsbeschwerde, in der dem Zahnarzt vorgeworfen wurde, sich nicht regelmässig fortzubilden, Behandlungen nicht sachgemäss durchzuführen und somit seinen Berufspflichten nicht nachzukommen. Infolgedessen kam es zum Entzug der Berufserlaubnis durch das Gesundheitsdepartement.

Trotz fehlender Berufserlaubnis praktizierte der mittlerweile 70-jährige Zahnarzt weiter und legte mehrmals Beschwerde gegen das Urteil ein. Zuletzt stand der Angeklagte Anfang Juli vor dem Kreisgericht Rorschach, wobei er darauf bestand, sich selbst zu verteidigen und ausserdem verkündete, dass er das Gremium nicht anerkenne. Am Ende des Prozesstages wurde er zu einer Geldstrafe von 3’600 Franken sowie einer Busse von 2’000 Franken verurteilt.

Das Kantonsgericht St. Gallen hat jetzt die Strafe auf 80 Tagessätze à 10 Franken und einer Busse von 1’000 Franken abgemildert, ausserdem muss der Angeklagte drei Viertel der Gerichtskosten übernehmen.

Quelle: tagblatt.ch

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