Branchenmeldungen 30.05.2022

Zahnärztliche Notfallpraxen für Corona-Patienten auf Stand-by

Zahnärztliche Notfallpraxen für Corona-Patienten auf Stand-by

Foto: Monster Ztudio

Zwei Jahre lang haben Corona-Schwerpunktpraxen die zahnärztliche Notfallbehandlung von COVID-19-Patienten und unter Quarantäne stehende Personen übernommen. Ende Mai stellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz deren Betrieb ein. Ab 1. Juni 2022 wenden sich Corona-Patienten bei akuten Schmerzen an ihren Hauszahnarzt. An Wochenenden und Feiertagen ist der allgemeine zahnärztliche Notdienst der Bezirkszahnärztekammern und der KZV Rheinland-Pfalz ihre erste Anlaufstelle. Abhängig vom Infektionsgeschehen im Herbst und Winter behält sich die KZV vor, die Schwerpunktpraxen zu reaktivieren.

Seit April 2020 haben flächendeckend 18 Schwerpunktpraxen mehr als 500 COVID- 19-Patienten mit akuten Zahnschmerzen versorgt. Allein im ersten Quartal dieses Jahres, während der Omikron-Welle, waren es nahezu 200 Patienten. Dadurch haben die Praxen dazu beigetragen, die Versorgung während der Pandemie unter Einhaltung höchster Hygienestandards sicherzustellen. Zugleich haben sie dafür gesorgt, dass Infektionsrisiko in den übrigen Zahnarztpraxen zu reduzieren und eine Ausbreitung des Virus zu vermeiden. „Für ihren verantwortungsvollen Einsatz, der zu Beginn der Pandemie mit großen Unsicherheiten und Risiken verbunden war und der mit der hochansteckenden Omikron-Virusvariante zum organisatorischen Kraftakt wurde, danken wir den Zahnärztinnen und Zahnärzten und deren Teams in den Schwerpunktpraxen aufrichtig“, sagt Marcus Koller, Vorstandsvorsitzender der KZV Rheinland-Pfalz.

COVID-19-Patienten: Bitte auf spontane Praxisbesuche verzichten Die kontinuierlich sinkenden Infektionszahlen sowie der Wegfall gesetzlicher Schutzmaßnahmen und Quarantäneregelungen sind die Gründe für die KZV Rheinland- Pfalz, den Betrieb der Schwerpunktpraxen zumindest temporär einzustellen. Zudem ist, anders als zu Beginn der Pandemie, ausreichend Schutzausrüstung wie Atem- schutzmasken und Schutzhandschuhe für alle Praxen verfügbar. „Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihr Personal sind Experten für Hygiene und Infektionsschutz. Im Behandlungsalltag haben sie sich längst auch auf die besonderen Anforderungen der Corona-Pandemie eingestellt“, ergänzt Koller. 

COVID-19-Patienten sollten bei akuten Schmerzen allerdings weiterhin nicht unauf- gefordert die Zahnarztpraxis aufsuchen. Koller: „Zum Schutz anderer Patienten und der Beschäftigen bitten wir infizierte Patienten zunächst in der Praxis anzurufen und telefonisch das Vorgehen zu besprechen.“

Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

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