Abrechnung 30.05.2013

Aufklärung tut weh!



Aufklärung tut weh!

Foto: © Shutterstock.com

Still und heimlich trat am 26.2.2013 das „Patientenrechtegesetz“ in Kraft. Wie die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte in 2012 ist auch diese wirtschaftlich bedeutsame Änderung der Spielregeln im Praxisalltag lautlos untergegangen. Während man bei der GOZ 2012 einfach eine „0“ an jede Gebührenziffer hängte (Merkhilfe: es gibt „Null“ mehr) und ansonsten wie gehabt weiterwurschtelte, muss man jetzt allerdings mit „renitenten“ Patienten rechnen, die die Herausgabe ihrer Behandlungsdokumentation(!) fordern und die Rechnung nicht bezahlen wollen, weil man ihnen nicht gesagt hat, was es kostet.

Kann man also weiterhin abwarten und alles ignorieren? Vermutlich nicht, denn das Thema „Patientenaufklärung“ ist in der Allgemeinmedizin schon lange präsent – man denke nur an die Aufklärung vor einer Narkose mit nachfolgender Operation. Das Thema war bisher in den Zahnarztpraxen einfach noch nicht angekommen. Und so fragte mich kürzlich ein Kieferchirurg in einem Seminar, was man denn jetzt bei der Extrak-tion eines GKV-Zahnes für die geforderte Aufklärung berechnen könne. Bei einer reinen BEMA-Leistung? Schwierig – da tut Aufklärung weh!

Machen wir doch einmal eine „Wirtschaftlichkeitsprüfung“: Ich meine natürlich nicht dieses Verfahren, in dem der Zahnarzt als Angestellter der Krankenkassen auf seine systemische Effizienz geprüft und abgestraft wird, sondern eine Analyse von Aufwand und Honorar im Sinne der Zahnarztpraxis. Dazu ein Beispiel:

Eine Lehrerin mit Doppelnamen kommt in die Praxis mit einem zerstörten Frontzahn und der Zahnarzt stellt nach eingehender Diagnostik fest, dass eine Extraktion mit nachfolgender prothetischer Versorgung unumgänglich ist. Der Zahnarzt klärt auf, stellt Risiken und Behandlungsalternativen vor und vermittelt seinen „gefühlten“ Kostenrahmen – Beratungszeit circa 30 Minuten. Zur nächsten Sitzung hat die Perle an der Rezeption zwischen Telefon, Terminbuch und Patientenfragen zwei Kostenpläne erstellt – einen für eine Brücke und einen weiteren für ein Implantat. Und die besagte Lehrerin zieht an dem Termin aus dem Handtäschchen ein Foto vom schönsten Tag ihres Lebens heraus und verkündet, dass sie doch nach der Behandlung so aussehen möchte wie auf diesem Foto – Beratungszeit 45 Minuten, bei der sich die Patientin für die Implantatlösung entscheidet. Nach erfolgter Behandlung, ästhetischen Problemen bei der provisorischen Versorgung, wiederholten Anproben und etlichen Nachkontrollen ist die Patientin zufrieden und eine Rechnung wird geschrieben, in der man ganz mutig den Faktor von geplanten 3,2 auf 3,5 gesteigert hat. Und was kommt dann? Sie haben es richtig geraten – das Erstattungsverweigerungsschreiben der Beihilfestelle! In der Folge muss der Zahnarzt der Patientin erklären, dass er nicht ihr Versicherungsanwalt ist und sie sich durch Einreichen des „Kostenanschlags“ bei der Beihilfe von deren Erstattungsunwillig-keit vorher hätte überzeugen können. Im günstigsten Falle wird dann grollend die Rechnung bezahlt, obwohl die Beihilfe nicht alles erstattet.

Ein solcher Fall ist für die Praxis eine wirtschaftliche Katastrophe – aber warum? Warum hat der Zahnarzt nicht vorhersehen können, dass er bei diesen Patientenattributen mehr Zeit einplanen muss? Warum konnte er die erforderliche Behandlungszeit nicht vorhersehen, die bei der Terminplanung ohnehin für jede Sitzung in das Terminbuch eingetragen werden muss? Warum bucht er nicht die Zeit für Beratung, Dokumentation und Nachsorge auf dem „Patientenzeitkonto“ ein? Warum multipliziert er nicht die voraussichtlich aufzuwendende GESAMTE Zahnarztarbeitszeit mit dem Praxisstundensatz und passt im Kostenanschlag die Faktoren so an, dass das Honorar den Zeitaufwand deckt? Was wäre passiert, wenn der Zahnarzt die Patientin mit dem in dieser „Wirtschaftlichkeitsprüfung“ ermittelten Preis konfrontiert hätte? Ich sage es Ihnen: Die besagte Patientin hätte bestenfalls den preiswerten Kollegen auf der anderen Straßenseite dem wohlverdienten Kon-kurs einen Schritt näher gebracht – und wäre das denn wirklich so schlimm?

Und ich verrate Ihnen auch, wie man als Zahnarzt ohne Abrechnungskenntnisse blitzschnell einen kalkulationssicheren Kostenplan erstellt: nämlich mit der Synadoc-CD. Eine kostenlose Probeversion bestellt man hier.


Mehr News aus Abrechnung

ePaper